Ich bin kein Taxi, ich rette Leben

Die „Sternhai“ hat schon bessere Zeiten gesehen. Alt und voller Beulen liegt sie im Rostocker Stadthafen. Gearbeitet wurde auf ihr schon seit einiger Zeit nicht mehr. Erst war es der Untergang der DDR-Fischfangflotte, dann die Brüsseler Fangquoten für Heringe in der Ostsee, die dem Fischkutter 2014 schließlich die Daseinsberechtigung raubten. Jetzt scheint alles nutzlos und rostet vor sich hin: Motorwinschen, Blöcke. Flaschenzüge, Stahlseile, Netzrollen. Ein bulliges Arbeitstier am Ende seiner Tage. Alles sieht danach aus, als würde der letzte Törn der „Sternhai“ in die ewigen Jagdgründe eines Schiffsfriedhofs führen.

 

Doch der Anschein trügt. Schon in ein paar Wochen wird der alte Kutter zu neuem Leben erwachen. Der Regensburger Unternehmer Michael Buschheuer hat das Schiff gekauft, um Flüchtlinge zu retten. Unter dem neuen Namen „Sea-Eye – Wind of Change“ wird sie nach einem Zwischenstopp auf einer Schiffswerft den langen Weg ins Mittelmeer antreten über den Nord-Ostsee-Kanal, den Ärmelkanal und die Biskaya in das Seegebiet zwischen Lampedusa und Djerba. Pünktlich, wenn die „Saison“ losgeht, wie manche böse meinen, wird sich der Kutter auf die Suche machen: nach wackligen Schlauchbooten, oft nicht länger als 10 Meter und hoffnungsvoll überladen mit Menschen, deren einziges Navigationsinstrument die Hoffnung auf ein besseres Leben in Europa ist. Ein stählerner Rettungsring für seeuntaugliche Flüchtlinge.

 

Erst war es nur ein Unbehagen – über das Leben in einer privilegierten Welt, während anderswo Menschen ums Überleben kämpften. Dann die Nachricht, dass die Marineoperation Mare Nostrum, die bis dahin 150.000 Flüchtlinge vor dem Ertrinken rettete, eingestellt wurde. Ersetzt durch Triton: Weniger Geld. Mehr Abschreckung. Beschränkung auf die Sicherung der Außengrenzen im Auftrag der europäischen Agentur Frontex. Von Rettung keine Rede. Seitdem ertrinken wieder Menschen im Mittelmeer. Da platzte Michael Buschheuer der Kragen: „Wenn man sich immer ärgert, dann muss man sich irgendwann entscheiden: Was kann ich selber tun?“

 

Michael Buschheuer versteht etwas von Stahl: In seinem Hauptberuf ist er Inhaber einer Firma in Regensburg, die sich auf Korrosionsschutz für große Stahlteile spezialisiert hat, Brücken und Bausegmente. Und er versteht etwas von Seefahrt: Den Urlaub verbringt er auf seiner Segel-Yacht vor Schottland oder in der Adria. Jetzt kommt die Seenotrettung dazu – und die ist alles andere als einfach.

 

Regel Nummer 1 lautet: Wird ein Flüchtlingsboot gesichtet, das nicht seetauglich ist, schon gar nicht für die Anzahl der Passagiere, setzen die Leute von der Sea-Eye den Notruf SOS mit einer Positionsangabe ab. Jetzt ist jedes Schiff nach internationalem Seerecht verpflichtet, zur Hilfe zu kommen.

 

Regel Nummer 2: Da die Sea-Eye selber nicht über die geeigneten Möglichkeiten verfügt, Flüchtlinge an Bord zu nehmen, und dies nur in Ausnahmefällen tut, bleibt sie in deutlichem Abstand zum Flüchtlingsboot. Damit soll verhindert werden, dass Menschen in Panik und ohne ausreichende Sicherheit das Flüchtlingsboot verlassen, um zum Rettungsschiff zu gelangen.

 

Regel Nr. 3: Wenn sich Crew-Mitglieder der Sea-Eye mit einem Schlauchboot dem Flüchtlingsschiff nähern, um Rettungswesten zu übergeben, tun sie das über die Schmalseite am Heck, wo der Motor ist und niemand über Bord springt. Sind die Westen verteilt, ist die erste Panik vorüber und man kann mit dem Verteilen von Wasser, Nahrungsmitteln, Medikamenten und Kleidung gegen die Auskühlung beginnen.

 

Das ist die Theorie. Doch die Praxis kann alles über den Haufen werfen. Das fängt schon damit an, dass die Küstenwache den Seenotfall möglicherweise anders beurteilt als die Retter. Für manche ist ein Schiff, das bei ruhigem Wetter noch schwimmt, kein Grund zum Eingreifen – auch wenn die Bordkante nur ein paar Zentimeter über der Wasserlinie liegt, die Vorräte zur Neige gehen und der Sprit nur für ein paar Seemeilen reicht. Und auch das Verhalten der Menschen an Bord lässt sich schlecht im Voraus berechnen. Die meisten können nicht schwimmen. Bei jeder falschen Bewegung des Bootes kann Panik ausbrechen. Für den Fall hat die Sea-Eye Rettungsinseln für 300 Personen an Bord, die sich innerhalb von Sekunden aufblasen. Eine Kammer auf dem Schiffsdeck enthält alle wichtigen Instrumente zur Reanimation und Behandlung von Schwerverletzten.

 

„Die Schleuser sitzen an der Küste und beobachten mit elektronischem Gerät den Schiffsverkehr“, erklärt Michael Buschheuer. „Fangen sie ein Transpondersignal auf – etwa von einem Frachter – dann setzen sie bei geeignetem Wetter ihre Schiffe ins Wasser. Sie sagen den Menschen: ‚Fahrt in die oder die Richtung. Und wenn ihr das Schiff seht, macht auf euch aufmerksam.“ Es ist der Versuch, mit einem langsamen Pfeil ein bewegliches Ziel zu treffen. Klappt es mit dem Rendezvous nicht, ist es meist vorbei. „Die kürzeste Strecke von Tunesien nach Lampedusa beträgt 130 Kilometer. Das ist mit Schlauchboot und Außenbordmotor ohne seemännische Kenntnisse nicht zu schaffen.“

 

Hier kommt die Sea-Eye ins Spiel. Für die Operation hat Buschheuer einen eigenen Verein gegründet. Wechselnde Crews, bestehend aus Freiwilligen, sollen die Mission begleiten. Was er vor allem braucht, sind erfahrene Seeleute, Kapitäne und Maschinisten, die für jeweils zwei bis drei Wochen an Bord gehen. Deswegen ist auch Djerba als Liegeplatz angepeilt. Hier kann über den internationalen Flughafen der Austausch der 8-köpfigen Crews preiswert und problemlos vonstattengehen. Inzwischen hat er die Zusage eines pensionierten Kapitäns, aber auch Maschinenbauingenieure, ein ehemaliger Unfallchirurg und eine Krankenschwester wollen an Bord gehen. Dutzende haben sich schon – unentgeltlich – für den Einsatz verpflichtet, ein Drittel der Crew ist inzwischen komplett. Von Land aus hilft der Onkel, der ehemalige Chefredakteur des Berliner Kuriers und jetzige Vorsitzende des Berliner Journalistenverbands, Hans-Peter Buschheuer. Er organisiert die Pressearbeit, hilft bei der Akquirierung von Spenden. Denn noch fehlt Geld, um die Überfahrt und die laufenden Projekt-Kosten von „Sea Eye – Wind of Change“ zu finanzieren. Allein für den Diesel werden demnächst 30.000 Euro fällig.

 

Doch der Wind hat sich nach den Silvester-Exzessen in Köln gedreht. War es schon vorher nicht immer leicht, Unterstützung für sein Projekt zu erhalten, schlägt ihm jetzt mitunter blanker Hass entgegen. „Draufhauen“ solle man auf die Schiffbrüchigen, war ein Satz, den er gehört hat – oder: „Wer nicht schwimmen kann, ist selber schuld.“ Erschreckend! Denn egal, wie man zu der Frage steht, wie viel Flüchtlinge das Land verträgt und wie viel von einer Kultur, der viele zu Recht vorwerfen, dass sie selbst wenig Respekt für das Leben aufbringt: „Menschen ertrinken zu lassen, bedeutet moralisches Versagen und ist durch nichts zu rechtfertigen“, so Michael Buschheuer.

 

Rettung von Schiffbrüchigen gehört nicht nur zu den ungeschriebenen Gesetzen guter „Seemannschaft“ – etwa wie „Frauen und Kinder zuerst“ – es ist internationales Seerecht. Wer nicht hilft, macht sich strafbar. „ich verstehe nicht, wie man über diese Frage diskutieren kann, das ist ein einfach ein Gesetz der Humanität“, so Buschheuer. Gegen den Vorwurf, selbst zum Schleuser zu werden, wehrt er sich vehement: „Ich bin kein Taxi. Ich rette Leben.“ Deshalb möchte er auch, dass die Küstenwache den weiteren Transport der Flüchtlinge übernimmt.

 

Am 22. Februar geht es los. Bis dahin wird die 26 Meter lange „Sea-Eye“noch einmal in einer Werft überholt. Funkanlage, Dieselmotor, Notstromaggregate müssen überprüft, die Außenhaut gereinigt und gegen Algenbewuchs imprägniert werden. Über 30 junge Leute aus Rostock haben sich gemeldet, schrubben, schrauben und schweißen, um das Schiff pünktlich auf die Reise zu schicken. Allein 25.000 Euro hat Buschheuer dafür eingeplant. „Doch jeder Mensch, den ich rette, ist das Geld wert.“

 

Karl-Hermann Leukert

 

Kontakt: www.sea-eye.org

 

Spenden: Konto Sea-Eye e.V.

IBAN: DE60 7509 0000 0000 0798 98 BIC: GENODEF1R01

Kreditinstitut: Volksbank Regensburg Stichwort: „Sea-Eye“

 

Islam – No Direction Home!

Bildschirmfoto 2015-11-20 um 01.00.46Es ist ein bekanntes Ritual, das jedem Terror-Anschlag mit islamistischem Hintergrund folgt. Kaum ist die Trauerzeit vorbei, schlägt die Stunde der Flagellanten. Prominente Büßer erobern die Sendeplätze und üben sich in öffentlicher Selbstgeißelung. Nicht der Islam sei schuld, sondern wir, die wir den Nahen Osten mit Krieg überziehen, Waffen liefern und somit die Terroristen selbst hervorgebracht hätten. Fehlt nicht viel – und die Überlebenden des Massakers müssen um Entschuldigung bitten, dass durch sie wieder einmal ein Schatten auf die Hochglanz-Idylle der multikulturellen Gesellschaft gefallen ist.

Zum Glück sehen es die Muslime selbst etwas entspannter. Millionen von ihnen verurteilten den Terror mit den knappen Worten: „Nicht in unserem Namen“. Das ist gut so! Falsch ist jedoch der nun schon bis zum Erbrechen wiederholte Zusatz, den alle hochrangigen Islamvertreter und ihre Verteidiger wie ein Mantra vor sich hertragen: „Das hat mit dem Islam nichts zu tun“. Zum Beweis werden Suren zitiert, die einen anderen friedlicheren Islam verkünden, als es der Islamische Staat praktiziert.

Doch bei näherem Hinschauen zerbröselt diese Kuschel-Offensive für den Koran. Oft sind die Passagen aus dem Zusammenhang gerissen, haben eine andere Bedeutung als behauptet, gelten nur in der Umma oder – anders herum – nur für die Vasallen, denen man Regeln auferlegte, um sie besser zu beherrschen. Besonders sinnfällig ist das bei der berühmten „Friedenssure“ 5,32, die in keiner Talkshow über die angebliche Gewaltlosigkeit des Korans fehlen darf: „Wer ein menschliches Wesen tötet, ohne (daß es) einen Mord (begangen) oder auf der Erde Unheil gestiftet (hat), so ist es, als ob er alle Menschen getötet hätte.“ Das klingt schwer nach einem Bibelwort und gefällt daher den Christen. Und das ist kein Zufall: Mohammed hat diese Regel den Juden auferlegt, denn der entscheidende Zusatz, den fanatische Islamflüsterer wie Jürgen Todenhöfer praktischerweise immer weglassen, lautet: „Aus diesem Grunde haben wir den Kindern Israels vorgeschrieben: Wer ein menschliches Wesen tötet … usw.“ – also ein Befehl! Dass diese Regel nicht für Muslime gilt, erfährt man einen Vers weiter: 5, 33: „Der Lohn derjenigen, die Krieg führen gegen Allah … ist indessen (der), dass sie allesamt getötet oder gekreuzigt werden, oder dass ihnen Hände und Füße wechselseitig abgehackt werden“ – also so, wie man den Islam aus der Geschichte kennt und liebt. Denn seit Mohammeds Kampf gegen die Quraish 624 n. Chr. ist der Orient ein einziges Schlachtfeld, eine vordere Kampfzone zwischen Medina und Mekka, zwischen Umayyaden und Husainiten, zwischen Sunna und Schia, zwischen Rechtgläubigen und Ungläubigen – manchmal mit Beteiligung des Okzidents, meist jedoch ohne. Die Araber, die auch den Kolonialismus und den modernen Sklavenhandel erfanden, brauchten beim Töten keine Unterweisung aus Rom.

Nun braucht man ohnehin viel Phantasie, um sich angesichts der Tatsache, dass in rund 17 islamischen Staaten die Scharia zum Tragen kommt – in fünf von Ihnen mit dem All-Inclusive-Angebot: Steinigen, Verstümmeln, Enthaupten – einen friedlichen Kern der Religion vorzustellen. Neben dem IS wetteifern noch 10 weitere große Dschihadgruppen von Ansar al-Scharia in Nordafrika bis al-Shabaab in Somalia um den Preis des grausamsten Wegs zu Gott – und ziehen dabei eine Blutspur durch die Welt, die jede andere Terrororganisation vor Neid erblassen lassen müsste. Haben die alle ihren Koran nicht gelesen, wie Todenhöfer vermutet?

Im Gegenteil. Es gibt nämlich entgegen der allgemeinen Ansicht, dass es sich bei dem Koran um ein weitgehend poetisches Werk mit einem faszinierendem Mystizismus handelt, auch Suren mit eindeutiger Gewaltverherrlichung und geradezu abstoßender Erniedrigung von Frauen als Sexsklavinnen und Reproduktionsspielzeug: „Euere Frauen sind euch ein Saatfeld. Geht zu euerem Feld, wie ihr wollt“ (2,223) oder: „Diejenigen aber, deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet, warnt sie, meidet sie in den Schlafgemächern und schlagt sie.“ (4,34). Friedlich ist der Islam meist nur wenn es um die Organisation des eigenen Gemeinwesens geht, der Gruß Salam Aleikum (Friede sei mit Dir) wird nur unter Muslimen ausgetauscht. In der Auseinandersetzung mit den Ungläubigen ist jedoch so ziemlich alles erlaubt, kein Wunder für eine Schrift, die aus losen Überlieferungen während heftiger Kämpfe entstand: „Ich werde die Herzen der Ungläubigen mit Panik erfüllen. Trefft sie oberhalb ihrer Nacken, und schlagt ihnen alle Fingerspitzen ab!“ , (8,12), „Und tötet sie, wo immer ihr sie trefft, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben.“ (2,191), „Als die schlimmsten Tiere (dawaabb) gelten bei Allah diejenigen, die ungläubig sind und (auch) nicht glauben werden.“ (8,55) Und so geht es weiter und weiter …

Nun könnte man einwenden, dass es auch im Alten Testament von solchen Gewaltanweisungen nur so wimmelt. Dabei wird jedoch vergessen, dass das Neue Testament einen deutlich pazifistischen Grundton anstimmt: „Euch allen sage ich: Liebt eure Feinde und tut denen Gutes, die euch hassen.“ (Lukas 6,8). Jesus wollte mit der Racheprosa des Alten Bundes brechen: „Wenn dich einer auf die linke Backe schlägt, dann halt ihm auch die andere hin“ (Mat 5,39).

Das Kreuz mit dem Koran ist dann auch weniger die Existenz dieser Blut- und Gewaltsuren, sondern vielmehr der Umgang mit ihnen. Während sich bei den großen christlichen Kirchen längst eine Hermeneutik durchgesetzt hat, die den spirituellen Gehalt der heiligen Schriften einer historisch-kritischen Bibelexegese unterzogen hat, verharrt der Islam immer noch auf dem Standpunkt, dass Mohammed zwar menschliche Züge trug, aber als Träger der göttlichen Offenbarung unfehlbare Wahrheiten verkündete. Damit können sich auch die islamistischen Blutsäufer direkt auf Mohammed berufen. Im Gegensatz zur christlichen Theologie, die dank der vielen Autoren – die oft zum selben Sachverhalt Unterschiedliches publizierten – schlussendlich zu der Überzeugung kam, dass es sich bei der Bibel um ein mehr oder weniger göttlich inspiriertes, aber letztendlich doch zeitgebundenes Menschenwerk handelt, ist für den gläubigen Muslim der Koran selbst ein „göttliches Wesen“. Ausgelegt (al-tafsir) wird nur, wenn sich Widersprüche ergeben.

Doch der größte Webfehler im Islam ist Mohammed selbst. Er ist nicht nur Gottgesandter und „heiliges Siegel“ – er ist der letzte Prophet! Damit schwindet jede Hoffnung, dass sich aus den Reihen der islamischen Geistlichkeit ein Reformer wie etwa Luther hervortut, der dem Glauben eine neue und zeitgemäße Richtung gibt und den Glauben in einen friedlichen Hafen lenkt. „No Direction Home“, möchte man mit Bob Dylan sagen. Eine lost religion, die sich eine spirituelle Sackgasse geschaffen hat, in der es keine Wendemöglichkeit gibt.

Kaum bemerkt, hat sich vor wenigen Monaten Papst Franziskus bei den südamerikanischen Ureinwohnern für die Verbrechen der Katholischen Kirche entschuldigt, so wie es zuvor auch schon Papst Johannes Paul II. bei den Juden getan hat. Niemand will, dass sich hochrangige Islamvertreter für die IS-Morde entschuldigen – aber ein paar klärende Wort darf die Welt nach Paris schon erwarten.

Für Paris beten oder sterben?

Bildschirmfoto 2015-11-16 um 10.16.27Und noch einer, der sich in diesen Tagen an kunstvollen Wortverrenkungen übt, um ein Paradoxon zu beschreiben. Lorenz Maroldt, Chefredakteur des Tagesspiegels: „Wie verteidigen wir unsere Freiheit, ohne sie zu opfern.“ Er widerspricht Springer-Vorstand Mathias Döpfner, der in einem Editorial geschrieben hatte: „Wir brauchen keinen linken oder rechten Populismus. Sondern eine Radikalisierung der Mitte.“ Maroldt: „Hat sich diese Mitte nicht schon längst radikalisiert – in einer für die Gesellschaft gefährlichen Art und Weise?“ … und meint vermutlich Pegida.

Nun stammt der Begriff „Extremismus der Mitte“ von dem amerikanischen Soziologen Seymour M Lipset, der die Öffnung des durch Wirtschaftskrise schwer gebeutelten liberalen Mittelstands der Dreissiger Jahre für die radikalen Parolen der NSDAP beschreiben wollte. Das war sicherlich von Döpfner so nicht gemeint. Der Satz verweist gerade in seiner Abgrenzung zu rechtem und linkem Populismus auf etwas anderes: auf die Bereitschaft der Menschen etwas für ihre Freiheit zu tun, sich also nicht in spätrömischer Dekadenz darauf zu verlassen, dass sich die Bedrohung von alleine erledigt. Und ansonsten, wie es Nils Minkmar vom „Spiegel“ gerade schrieb, gelegentliche Anschläge als Preis für die Freiheit hinzunehmen – als gottgebenes Schicksal sozusagen, was mit Verlaub ziemlicher Unsinn ist.

Nun hat schon Thomas Hobbes 1651 im „Leviathan“ die Schwierigkeiten beschrieben, die daraus entstehen, wenn der Bürger einen Vertrag mit dem Staat schließt. Genau genommen: Der Bürger muss, um mehr Sicherheit zu bekommen, sich die Einschränkung bestimmter bürgerliche Freiheitsrechte gefallen lassen. An dieser Güterabwägung hat sich bis heute nichts geändert. Schrankenlose Freiheit ist mit ihrem Schutz nicht in Einklang zu bringen – und es ist unerträglich, dass eine snowdenbesoffene Gesellschaft sich zu Tode debattiert, ob und wie lange eine Vorratsdatenspeicherung statfinden darf, während sich gleichzeitig Terroristen und andere Feinde der Offenen Gesellschaft über die elektronischen Medien zu schwersten Straftaten verabreden.

Krass gesagt: Wer die Freiheit nicht verteidigen will, weil er sonst glaubt, Kerninhalte zu opfern, hat sie nicht verdient. Es ist nur eine andere Beschreibung für Bequemlichkeit. Freiheit ist kein Lifestyle-Attribut, keine kostenlose Serviceleistung des Staates, die wie der Strom aus der Steckdose kommt, sie ist ein Wesensmerkmal unserer Gesellschaft, für das man kämpfen muss. Denn eines haben die Dschihadisten uns voraus: Sie glauben an das, wofür sie sterben.

Die Prantlisierung des Abendlands

Bildschirmfoto 2015-10-16 um 15.41.36Politiker wie Angela Merkel und Sigmar Gabriel müssen derzeit viel erdulden: Sie werden als Volksverräter beschimpft, zum Abschuss freigegeben oder haben die Wahl, entweder gehängt (Pegida) oder guillotiniert (Stop TTIP) zu werden – alles unter den Blicken einer feist grinsenden Öffentlichkeit, die offensichtlich jedes Maß verloren hat und laut krakeelend die Lynchjustiz einfordert. Direkte Demokratie in Deutschland hat auch immer einen unverkennbaren Hautgout von Blutgerichten ohne den revolutionären Witz der Sansculotten. Der deutsche Kleinbürger mag’s gern billig und trivial.

Früher war ein Vorzug der schweigenden Mehrheit, dass sie die Fresse hielt. Heute kann jede Dumpfbacke behaupten, dass entweder Asylbewerber oder Chlorhühnchen das Abendland bedrohen – ohne je artikuliert zu haben, worin der eigene Beitrag für das Abendland besteht, außer in unvollkommenem Deutsch Parolen auf die Tötungsinstrumente zu malen: „Pass! blos auf Sigmar“. Merkwürdig ist daran jedoch, dass viele Journalisten der über vier Meter hohen und damit kaum zu übersehenden Guillotine der dumpf nationalistischen Anti-TTIP-Propagandisten keinen Nachrichtenwert zusprachen, während sie sich über das dünne Lattengerüst der Pegida-Dümmlinge das Maul zerrissen. Der notorisch wütende, aber selten objektive Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung bezeichnete das Fallbeil der Linken zwar als „intolerabel“, das man strafrechtlich verfolgen müsse, hielt es aber dennoch für unvergleichbar mit dem Pegida-Galgen, der in seiner „Alltäglichkeit“ und „Bösartigkeit“ die „Primitivierung des Abendlands“ einleiten würde.

Nun könnte man sagen, dass eine Primitivierung des Abendlands immer noch besser sei als eine Prantlisierung, die sich vor allem durch linksbohèmianhafte Geschwätzigkeit, ehernes Kolumnisten-Pathos und gönnerhafte Herablassung auszeichnet – etwa in den schmierlappigen Allerweltsfloskeln von Prantl: „Eine starke Gesellschaft zeigt sich auch darin, dass sie sich nicht alles gefallen lässt.“ Gefolgt von einem unumstößlichen: „Und ein Staat ist dann stark, wenn er die Schwachen schützt.“ – wenn da nicht eine gewisse Zunahme der gedanklichen Mordbereitschaft auf rechter wie auf linker Seite zu beobachten ist. Christoph Schlingensief hatte auf der Documenta X 1996 sein environales Happening „Tötet Helmut Kohl“ gezeigt – eine Art Lagerkoller, in dem herumrumorende Freaks ihr Überleben praktizieren und dabei Tötungsphantasien ausstoßen. Doch das war Kunst und hatte einen heiligen Sinn. Schlingensief: „Wenn ich sage „Tötet Helmut Kohl“, bewahre ich ihn davor, weil ich das Bild ausspreche. Bei meiner Festnahme in Kassel haben ein paar Zuschauer gerufen „Tötet Christoph Schlingensief!“ Das fand ich gut, damit haben sie mich bewahrt.“

Was nach Schlingensief kam, war nur noch Stumpfsinn und so beliebig reproduzierbar wie ein Kill-Capitalism-T-Shirt. Da forderte der AfD-Vorstand Salzwedel René Augusti die Erschießung von deutschen Fluchthelfern. Da posieren Jusos mit Politikern feixend in T-Shirts, die im My Lai-Stil die Exekution eines Aktentaschen-Trägers zeigen. Das „Zentrum für Politische Schönheit“ warb – irgendwie sinnlos – für „Tötet Roger Köppel“, den rechtskonservativen Chef der Schweizer Weltwoche. Doch das hatte mit dem zu Unrecht als Provokateur bezeichneten Schlingensief und seiner Art zu arbeiten wenig zu tun: „Das Bild ist nur eine Vorstellung. Was nicht heißt, dass ich es einlösen muss, sondern nur, dass es in diese Richtung laufen könnte. Das Ganze muss immer die Möglichkeit haben, sich selbst zu zerstören. Nicht ich zerstöre das Bild; es zerstört sich selbst im Kopf des Betrachters.“

Dennoch oder gerade deshalb sollte man die Sache nicht zu hoch hängen, um beim Galgenbild zu bleiben: Der gedankliche (Tyrannen-)Mord ist zwar im Zuge der allgemeinen Nivellierung und Verflachung politischer Ausdrucksformen von der Bühne auf die Straße gewandert – jeder ist ein kleiner Schlingensief und darf das Unsagbare sagen – das heißt aber noch lange nicht, dass jetzt die Staatsanwaltschaft auf den Plan treten muss. Merkel, die man gerade jetzt in der allgemeinen Hysterie für und gegen Flüchtlinge als bewundernswert gefasst und abgeklärt bezeichnen muss – Häuptling „Ruhige Hand“ – hat sich überhaupt nicht dazu geäußert, weder zu den Galgen noch zu den Prantl-Primitivismen. Und das ist vermutlich das Beste, was man tun kann.

VW-Skandal und der Umwelt-Mythos der TTIP-Gegner

Bildschirmfoto 2015-09-21 um 15.26.14Wie war das noch mal mit TTIP? Die strengen Umweltauflagen, die bei uns in Deutschland herrschen, werden zugunsten eines brutalen, auf Vernichtung der Natur programmierten Raubtierkapitalismus aus den USA ausgehebelt. Seit Monaten hämmern uns diese Botschaft Greenpeace, Attac, BUND und andere Umweltverbände und Initiativen ein, assistiert von den üblichen Hysterikern aus Linke, Grünen und SPD. Kein apokalyptisches Szenario, ausgemalt mit Horrorbildern von Chlorhühnchen und Genkartoffeln, ist grotesk genug, um die Verbraucher auf den Untergang des Abendlandes einzustimmen, das spätestens dann droht, wenn das Freihandelsabkommen mit dem sperrigen Namen „Transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen“ (TTIP) in Kraft tritt. Vollkommen egal, ob Experten inzwischen nachgewiesen haben, dass Chlor sehr viel effektiver Salmonellen abtötet als andere Verfahren und die industrielle Tierzucht in Deutschland keinen Deut besser als in den USA ist – im Gegenteil: Die meisten Fleischskandale kamen aus Deutschland.

Jetzt gibt es ein weiteres Beispiel für die verzerrte Optik der Umweltschützer auf den transatlantischen Freihandel. Der deutsche Automobil-Konzern VW muss 500.000 Diesel-Fahrzeuge, etwa den Jetta TDI Diesel, zurückrufen, weil diese nicht die deutlich schärferen Abgasnormen der USA erfüllen. Dass sie überhaupt auf dem amerikanischen Markt verkauft werden konnten, lag an einer dreisten Manipulation der in den USA nicht gerade beliebten Diesel-Motoren. Ein trickreiches Programm in der Auto-Elektronik sorgte dafür, dass die Abgasbegrenzung immer nur dann eingeschaltet war, wenn eine Kontrolle drohte. Im normalen Fahren war sie ausgeschaltet. Andernfalls wäre der Spritverbrauch deutlich höher ausgefallen. Ein klarer Fall von Betrug, der von der US-Umweltbehörde EPA mit Strafzahlungen bis zu 37.500 Dollar pro Fahrzeug geahndet werden kann – macht bei 482.000 betroffenen Autos ca. 18 Milliarden. Gefängnisstrafen für verantwortliche Mitarbeiter nicht ausgeschlossen. Die VW-Aktie rast in den Keller. Angst vor den Umweltsündern aus den USA? VW beweist, dass es auch umgekehrt geht – und ohne TTIP.

Ein Desaster ohnegleichen, das VW-Chef Winterkorn den Kopf kosten könnte. Selbst die von manchen sofort vermutete Abstrafung der unliebsamen deutschen Konkurrenz ist wenig plausibel. Gerade erst musste der amerikanische Autobauer General Motors knapp eine Milliarde Dollar zahlen, weil seine Zündschlösser die Angewohnheit hatten, bei Rüttlern in die Aus-Position zu rutschen – mit fatalen Folgen für die Insassen. GM-Chefin Mary Barra musste sich einem peinlichen Verhör durch den Kongress unterziehen.

Jetzt lernen auch deutsche Autobauer, dass mit der US-Justiz nicht zu spaßen ist. Und noch ist unklar, ob nicht auch in hiesigen VW-Dieseln solche Lügenprogramme installiert sind.

Für die TTIP-Debatte bedeutet das folgendes:

  1. Die amerikanischen Standards sind oft höher als hierzulande. Zur Hysterie gibt es keinen Grund. Man sollte eher dankbar sein, dass man in den USA auch etwas von Umwelt versteht. Hiesige Aktivisten sollten sich mit einem Programm vertraut machen, das in vielen Ausgestaltungen deutschen Pendants überlegen ist: das Gesetz Clean Air Act, das auf breiter Ebene CO2-Emissionen vermindern soll.
  1. Das Strafmaß für Verfehlungen ist ebenfalls deutlich höher als in Deutschland. Kaum vorstellbar, dass einer der hiesigen „Autominister“ mehr als nur ein Stirnrunzeln übrig hätte, wenn gleiches in Deutschland passieren würde. VW ist wie die anderen Autokonzerne sakrosankt. Auch dieser postfeudale und unkritische Kniefall vor dem Rückgrat der deutschen Industrie wäre bei konsequenter Umsetzung von TTIP passé.

Bei vielen Aktivisten scheint daher auch weniger die Sorge um die deutsche Umwelt der Antrieb für ihre fanatische Bekämpfung des Freihandelsabkommens zu sein. Ihnen geht es viel mehr um die Bedienung antiamerikanischer Ressentiments in der deutschen Bevölkerung, um einen naiven Anti-Kapitalismus sowie eine völkisch angehauchte Schollenromantik. Warum protestiert dann keiner von ihnen, wenn der deutsche Wirtschaftsminister Siegmar Gabriel, der „Verständnis für die TTIP-Skeptiker“ äußert, nur kurz nach der Einigung im Atomstreit nach Teheran reist, um dort mit den massenmordenden Mullahs Verträge für die deutsche Nuklearindustrie einzutüten?

Umweltverschmutzung, Strahlenbelastung, Krieg und Menschenrechtsverletzungen in massenhaftem Ausmaß – das interessiert eine deutsche Mutti im selbstgehäkelten Strickpulli nicht, wenn sie auf dem Öko-Markt ihre Pamphlete gegen TTIP verteilt. Der Iran ist weit weg!

Gefühl oder Härte – wie umgehen mit den Flüchtlingsströmen?

Bildschirmfoto 2015-08-24 um 15.17.14Nur wenigen Flüchtlingen sieht man an, ob sie aus politischen oder aus wirtschaftlichen Gründen ihr Heimatland verlassen. Sie tragen Billig-Jeans, T-Shirts und Sport-Trikots, die aus westeuropäischen Altkleider-Containern stammen könnten. Allein die Route der Flucht gibt Hinweise. Eine mörderische Reise, die bei den Menschen Spuren hinterlassen hat. Erst die Todesmärsche aus den umkämpften Gebieten im Irak und Syrien – entweder auf der Flucht vor den Bomben Assads oder dem Terror der „Daesch“ im sogenannten Islamischen Staat – dann die Todeskämpfe auf Flüchtlingsschiffen, die Schleuser und Menschenhändler zu schwimmenden Sardinenbüchsen umfunktioniert haben. „Seelenverkäufer“ – selten war der Ausdruck passender als für die derzeitige Tragödie, die sich im Mittelmeer abspielt.

Dagegen ist die Anreise der Flüchtlinge aus dem Balkan vergleichsweise komfortabel. Die Grenze von Mazedonien zu Griechenland, an der sich derzeit die Flüchtlinge aus Vorderasien stauen, liegt hinter Ihnen, vor ihnen die Aussicht auf ein besseres Leben in Deutschland, Österreich oder Schweden. Viele von ihnen – vor allem die Roma – haben in ihren Herkunftsländern Verfolgung erlebt, aber ist ihr Schicksal deshalb vergleichbar mit schwer traumatisierten Jesidinnen, Kurden oder Christen aus Syrien oder dem Irak?

Politisch Verfolgte genießen laut Artikel 16a im Grundgesetz Asylrecht. Doch das gilt, so Absatz 3, nicht für Staaten, „bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet.“ Seit November 2014 gelten Serbien, Bosnien und Mazedonien als „sichere Herkunftsländer“. Demnächst sollen auch noch Albanien, Kosovo und Montenegro dazu kommen. Anträge aus diesen Ländern gelten als „offensichtlich unbegründet“ und verkürzen die Antragszeit – um 10 Minuten!

„Symbolpolitik“, sagen daher Politiker wie Anton Hofreiter. Andere politische Gruppen und kirchlichen Verbände lehnen das Konzept der „sicheren Herkunftsländer“ komplett ab und fordern ein „Bleiberecht für alle“. Sie würden offensichtlich jeden nehmen, der aus einem Land mit unklaren Verhältnissen kommt und in das politisch nützliche Verfolgungs-Schema passt, das sich eine bestimmte Barmherzigkeits-Branche von allen (!) Herkunftsländern macht.

Doch hat jemand schon einmal darüber nachgedacht, dass der Stempel „unsicheres Herkunftsland“ auch jene Orte zu Paria-Staaten abqualifiziert, die sich gerade von den Folgen des Balkankriegs erholt haben und nun unter großen Mühen dabei sind, die Bedingungen für den EU-Beitritt zu erfüllen. Wer Albanien mit Syrien vergleicht, beweist nicht nur seine Ahnungslosigkeit, sondern auch seine Arroganz, indem er einem chauvinistischen Drang nach kultureller und sozialer Bevormundung Vorschub leistet. Ein mitunter gutgemeintes, aber letztendlich hilfloses Helfer-Syndrom, das den Flüchtling zum Objekt und seine Verhältnisse zur Projektionsfläche für eigene Wünsche und Sehnsüchte degradiert. Fast jeder zweite Flüchtling kommt vom Balkan – und wird in seiner Heimat dringender gebraucht als in Deutschland.

Kein Wunder, dass sich die betroffenen Länder dagegen verwahren, von Weltverbesserern wieder mal als vordere Kampfzone für ideologische Grabenkriege missbraucht zu werden. Sie wollen auf Augenhöhe wahrgenommen werden und sind wie der Ministerpräsident Montenegros, Milo Dukanovic, davon überzeugt, „dass Montenegro alle Kriterien erfüllt, um als sicherer Herkunftsstaat im Sinne des deutschen Rechts klassifiziert zu werden.“

Und noch einen unangenehmen Nebeneffekt hätte die unterschiedslose Behandlung der Flüchtlinge: Wenn es bei den Flüchtlingsströmen nach Deutschland bleibt – 800.000 werden es wohl in diesem Jahr – braucht man kein Prophet zu sein, um weitere Ausschreitungen gegen Flüchtlingsunterkünfte wie in Heidenau zu prophezeien. Die Schläger des braunen Mobs sind nur der militante Arm einer nicht unbedeutenden fremdenfeindlichen Bevölkerungsgruppe, die umso größer und stärker wird, je weniger die Politik in der Lage ist, das Asylrecht gegen Missbrauch zu schützen. Und bei manchen „Bleiberecht für alle“-Vertretern hat man sogar den Eindruck, dass sie die rechten Gewalttäter förmlich herbei provozieren, um sie dann umso lautstärker zu bekämpfen. Es steckt offensichtlich eine Sehnsucht nach Krawall in jedem Flüchtlingshelfer.

Gerade um jenen zu helfen, die es wirklich verdienen, muss man alle anderen – und zwar schon im Vorfeld – ablehnen, die nur eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lebensverhältnisse erhoffen, so verständlich das auch sein mag. „Gefühl und Härte“ – so lautete ein alter Slogan der Studentenbewegung! Für die Letztbetroffenen kann ein Einwanderungsgesetz Sorge tragen!

(Whistle-)Blowing In The Wind

Bildschirmfoto 2015-08-17 um 22.46.00Sind wir nicht alle ein wenig wie die coolen Jungs von netzpolitik.org. Nerd-Brille aufgesetzt, dazu ein lustiges Hipster-Hütchen – und schon zeigen wir es den Mächtigen dieser Welt. Artikel 5 Grundgesetz macht es möglich: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten … Eine Zensur findet nicht statt.“ Und wenn dann doch mal ein übereifriger Generalstaatsanwalt Ermittlungen aufnehmen will, sorgt der Justizminister dafür, dass er vorzeitig in den Ruhestand wandert.

Landesverrat hin oder her – Whistleblowing ist ein Grundrecht. So unverzichtbar wie ein USB-Stick, auf dem mindestens 1000 Dokumente mit dem Stempel „Streng Geheim!“ Platz haben. Und solange die Whistleblower nur die delikate Geheimsache entgegennehmen, auswerten und veröffentlichen, droht ihnen auch keine Strafverfolgung. Nur der Diebstahl selbst und der Landesverrat nach §94 StGB kann geahndet werden.

Doch was ist an der Erkenntnis, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz jetzt auch noch das Internet überwachen will, tatsächlich so neu und originell, dass es an Landesverrat grenzt, wenn man es veröffentlicht. Erstaunt sind wir eher, dass die Schlapphüte um das Internet offensichtlich bislang einen großen Bogen gemacht haben. Vielleicht, weil sie so wenig davon verstehen? Also Ball flach halten – und das große Geheimnis etwas herunterdimmen. Wen kümmert es? The Answer is (Whistle)-Blowing In The Wind!

Doch was im Umgang mit Staatsgeheimnissen – allerdings nur in Deutschland! – meist glimpflich verläuft, kann bei anderen Geheimnisverstößen zu üblen Folgen führen. Denn da ist noch Absatz 2, Artikel 5: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Insbesondere Letzteres führt dann auch zu den meisten Verurteilungen von Menschen, die glauben, einfach nur ihr verfassungsmäßiges Recht auf Meinungsäußerung wahrgenommen zu haben. Die Zahl der Verfahren wegen Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede wächst explosionsartig. Und ein Ende ist nicht absehbar.

Grund dafür ist, dass inzwischen mit den Verbreitungsmöglichkeiten der elektronischen Medien jeder sich sein eigenes Forum schaffen kann, wo er dann schaltet uns waltet, wie er will. Da werden Ex-Freundinnen bloßgestellt, Nachbarn diffamiert und der Chef dem Gespött einer höhnischen Netzgemeinde preisgegeben. Doch die Strafen für solcherlei Meinungsäußerungen können empfindlich sein – nach § 186 StGB kann bei Verstößen sogar bis zu einem Jahr Gefängnis verhängt werden. Oft reicht eine Tatsachenbehauptung, für die der Betreffende keinen Beweis anführen kann.

Aber auch Geheimnisse, die man beweisen kann, dürfen nicht einfach in die Öffentlichkeit getragen werden. So gehören die Persönlichkeitsrechte zur schützenswerten Sphäre eines jeden Menschen, die umso höher zu bewerten sind, je tiefer in die Sphäre eingedrungen wird. Man muss sich das wie bei einer Zwiebel vorstellen. Ganz außen ist das Individuum als Teil des Kollektivs, tief innen geht es um seine intimsten Geheimnisse: Sexualität, Krankheit, Tod. Geheimnisse, die viele Menschen nicht einmal mit ihren engsten Angehörigen teilen wollen.

Kein Journalist hat das Recht, Bilder oder Texte über Prominente zu veröffentlichen, die in ihre Intimsphäre eindringen – egal, ob es sich Michael Schumacher, Caroline von Monaco oder Tom Cruise handelt, die zwar als Personen der relativen Zeitgeschichte mit einem geringeren Schutzanspruch als Normalbürger ausgestattet sind, trotzdem ein Recht auf die Wahrung ihrer Privatsphäre haben.

 Wer also Pressefreiheit fordert, Meinungsfreiheit ausübt, Geheimnisse verrät, sollte sich klar sein, dass Artikel 5 nicht schrankenlos ist. Jeder, auch der Staat, hat ebenfalls Rechte, die möglicherweise dagegen stehen!

Ranges Rausschmiss – ein Trauerspiel in 6 Akten

Bildschirmfoto 2015-08-17 um 16.47.34Akt 1
Die Schlapphüte vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beschließen eine vollkommen neue und überraschende Art der Überwachung durch ein eigenes Fachreferat “Soziale Medien”. Scheinbar hatte man Facebook, Twitter & Co. bislang nicht auf dem Radar und hoffte wohl, dass das bei den Verfassungsfeinden – Rechte, Linke, Salafisten – ebenso der Fall war.

Akt 2
Irgendjemad sticht diese Information an die Medien durch, genauer an Beckedahl und Frenzel von netzpolitik-org. Die veröffentlichen die Unterlagen und BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen bekommt ob dieses Verrats von angeblichen Staatsgeheimnissen Schnappatmung

Akt 3
Doch statt in den eigenen Reihen ebenso diskret wie effektiv nach dem Maulwurf zu suchen, wie das in jedem zweiten John-le-Carré-Roman der Fall ist, haut er auf die Pauke und stellt Anzeige gegen Unbekannt, weil normale Beihilfehandlungen, also das Engegennehmen, Auswerten und Veröffentlichen von sogenannten Dienstgeheimnissen durch Journalisten erst einmal strafffrei sind. Doch um ganz sicherzugehen, dass auch die Journalisten einen abbekommen, hat er auch noch ein Gutachten aus dem Hause beigefügt, nachdem es sich bei den Informationen um Staatsgeheimnisse handelt. Und bei Landesverrat § 94 StGB sind auch jene zu verfolgen, die als Journalisten dem Staat Schaden zufügen. Jetzt ist der Generalbundesanwalt dran, ob er will oder nicht.

Akt 4
Sowohl im Innen- wie im Justizministerium hat man schon frühzeitig Kenntnis von der tickenden Zeitbombe, aber alle gehen vorsorglich in Deckung. Die Bombe ist vor Harald Ranges Fuß gelandet. Und dort soll sie wohl auch bleiben. Angeblich will Justizminister Heiko Maas Range gewarnt haben, doch wann und wie bleibt er der Öffentlichkeit schuldig. Ein besonderes Kunststück vollbringt der Innenminister, indem er es schafft sowohl für als auch gegen die Anzeige zu sein, je nachdem, welchen Relativsatz er anfügt.

Akt 5
Um Range ist es jetzt einsam geworden: Er hat eine Anzeige gegen Unbekannt und eine versteckte Anzeige gegen die Jornalisten, untermauert durch ein Gutachten, dass es sich bei der Veröffentlichung um Landesverrat handele. Eigentlich ein ausreichender Anfangsverdacht, um wenigstens ermitteln zu können. Er zögert und bestellt ein zweites Gutachten, das wohl auch zum gleichen Ergebnis kommt, was keiner so richtig bestätigen kann, weil der Gutachter erst einmal urlaubstechnisch auf Tauchstation gegangen ist. Das Justizministerium merkt, dass die Bombe wieder ein wenig in ihre Richtung rollt, also beeilen Sie sich, auf die Absage des Zweitgutachtens zu dringen, um so die Zündschnur auszutreten.

Akt 6
Jetzt macht Range einen Fehler. Er sagt das externe Gutachten auf Druck des Justizministeriums ab, obwohl man offensichtlich weiß, dass es zum gleichen Ergebnis kommt wie das interne Gutachten: Landesverrat. Damit fehlt ihm ein wichtiges Argument. Trotzdem eröffnet er jetzt bei ausreichendem Anfangsverdacht das Ermittlungsverfahren, was juristisch vollkommen vertretbar ist. Im Gegenteil: Täte er es nicht, würde er sich dem Vorwurf der Rechtsbeugung (§339 StGB) aussetzen. Eine Zwickmühle. Danach ist alles andere nur noch eine Frage der Zeit. Die geballte Pressemacht nebst den üblichen Empörungsfanatikern aus Linke, SPD und Grüne fallen über Range her. Justizminister Heiko Maas muss nur noch den Bauern vom Spielfeld schnipsen!

Zürich sehen und sterben

Bildschirmfoto 2015-08-17 um 16.11.55Die Schweiz ist nicht nur für Steuersparer interessant, sondern auch für Lebensmüde. In den letzten Jahren hat sich ein regelrechter Sterbetourismus in die Alpenregion entwickelt, wie eine Studie aus Zürich vermuten lässt: 611 Sterbewillige aus 31 Ländern zählten die Forscher in den letzten Jahren. Die meisten Sterbewilligen kamen aus Deutschland, gefolgt von England und Frankreich.

Nahezu alle grenzüberschreitenden Suizide gehen auf das Konto des Schweizer Sterbehilfevereins Diginitas, der nach eigenen Angaben bis Ende 2014 fast 2000 Menschen zu einem „würdevollen Freitod“ verholfen haben will. Den Kritikern, die neben ethischen Gesichtspunkten vor allem die hohen Kosten für den Schweizer Steuerzahler kritisieren – so muss jeder Sterbefall von der Kantonspolizei penibel untersucht werden – hält Vereinsvorsitzender Ludwig A. Minelli entgegen, dass man auch fast 40.000 Menschen dazu gebracht habe, den Wunsch nach Freitod fallzulassend. Die Züricher haben daher auch in einer Volksabstimmung eine Verbotsinitiative („Stopp der Suizidhilfe“) mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.