Gefühl oder Härte – wie umgehen mit den Flüchtlingsströmen?

Bildschirmfoto 2015-08-24 um 15.17.14Nur wenigen Flüchtlingen sieht man an, ob sie aus politischen oder aus wirtschaftlichen Gründen ihr Heimatland verlassen. Sie tragen Billig-Jeans, T-Shirts und Sport-Trikots, die aus westeuropäischen Altkleider-Containern stammen könnten. Allein die Route der Flucht gibt Hinweise. Eine mörderische Reise, die bei den Menschen Spuren hinterlassen hat. Erst die Todesmärsche aus den umkämpften Gebieten im Irak und Syrien – entweder auf der Flucht vor den Bomben Assads oder dem Terror der „Daesch“ im sogenannten Islamischen Staat – dann die Todeskämpfe auf Flüchtlingsschiffen, die Schleuser und Menschenhändler zu schwimmenden Sardinenbüchsen umfunktioniert haben. „Seelenverkäufer“ – selten war der Ausdruck passender als für die derzeitige Tragödie, die sich im Mittelmeer abspielt.

Dagegen ist die Anreise der Flüchtlinge aus dem Balkan vergleichsweise komfortabel. Die Grenze von Mazedonien zu Griechenland, an der sich derzeit die Flüchtlinge aus Vorderasien stauen, liegt hinter Ihnen, vor ihnen die Aussicht auf ein besseres Leben in Deutschland, Österreich oder Schweden. Viele von ihnen – vor allem die Roma – haben in ihren Herkunftsländern Verfolgung erlebt, aber ist ihr Schicksal deshalb vergleichbar mit schwer traumatisierten Jesidinnen, Kurden oder Christen aus Syrien oder dem Irak?

Politisch Verfolgte genießen laut Artikel 16a im Grundgesetz Asylrecht. Doch das gilt, so Absatz 3, nicht für Staaten, „bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet.“ Seit November 2014 gelten Serbien, Bosnien und Mazedonien als „sichere Herkunftsländer“. Demnächst sollen auch noch Albanien, Kosovo und Montenegro dazu kommen. Anträge aus diesen Ländern gelten als „offensichtlich unbegründet“ und verkürzen die Antragszeit – um 10 Minuten!

„Symbolpolitik“, sagen daher Politiker wie Anton Hofreiter. Andere politische Gruppen und kirchlichen Verbände lehnen das Konzept der „sicheren Herkunftsländer“ komplett ab und fordern ein „Bleiberecht für alle“. Sie würden offensichtlich jeden nehmen, der aus einem Land mit unklaren Verhältnissen kommt und in das politisch nützliche Verfolgungs-Schema passt, das sich eine bestimmte Barmherzigkeits-Branche von allen (!) Herkunftsländern macht.

Doch hat jemand schon einmal darüber nachgedacht, dass der Stempel „unsicheres Herkunftsland“ auch jene Orte zu Paria-Staaten abqualifiziert, die sich gerade von den Folgen des Balkankriegs erholt haben und nun unter großen Mühen dabei sind, die Bedingungen für den EU-Beitritt zu erfüllen. Wer Albanien mit Syrien vergleicht, beweist nicht nur seine Ahnungslosigkeit, sondern auch seine Arroganz, indem er einem chauvinistischen Drang nach kultureller und sozialer Bevormundung Vorschub leistet. Ein mitunter gutgemeintes, aber letztendlich hilfloses Helfer-Syndrom, das den Flüchtling zum Objekt und seine Verhältnisse zur Projektionsfläche für eigene Wünsche und Sehnsüchte degradiert. Fast jeder zweite Flüchtling kommt vom Balkan – und wird in seiner Heimat dringender gebraucht als in Deutschland.

Kein Wunder, dass sich die betroffenen Länder dagegen verwahren, von Weltverbesserern wieder mal als vordere Kampfzone für ideologische Grabenkriege missbraucht zu werden. Sie wollen auf Augenhöhe wahrgenommen werden und sind wie der Ministerpräsident Montenegros, Milo Dukanovic, davon überzeugt, „dass Montenegro alle Kriterien erfüllt, um als sicherer Herkunftsstaat im Sinne des deutschen Rechts klassifiziert zu werden.“

Und noch einen unangenehmen Nebeneffekt hätte die unterschiedslose Behandlung der Flüchtlinge: Wenn es bei den Flüchtlingsströmen nach Deutschland bleibt – 800.000 werden es wohl in diesem Jahr – braucht man kein Prophet zu sein, um weitere Ausschreitungen gegen Flüchtlingsunterkünfte wie in Heidenau zu prophezeien. Die Schläger des braunen Mobs sind nur der militante Arm einer nicht unbedeutenden fremdenfeindlichen Bevölkerungsgruppe, die umso größer und stärker wird, je weniger die Politik in der Lage ist, das Asylrecht gegen Missbrauch zu schützen. Und bei manchen „Bleiberecht für alle“-Vertretern hat man sogar den Eindruck, dass sie die rechten Gewalttäter förmlich herbei provozieren, um sie dann umso lautstärker zu bekämpfen. Es steckt offensichtlich eine Sehnsucht nach Krawall in jedem Flüchtlingshelfer.

Gerade um jenen zu helfen, die es wirklich verdienen, muss man alle anderen – und zwar schon im Vorfeld – ablehnen, die nur eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lebensverhältnisse erhoffen, so verständlich das auch sein mag. „Gefühl und Härte“ – so lautete ein alter Slogan der Studentenbewegung! Für die Letztbetroffenen kann ein Einwanderungsgesetz Sorge tragen!

(Whistle-)Blowing In The Wind

Bildschirmfoto 2015-08-17 um 22.46.00Sind wir nicht alle ein wenig wie die coolen Jungs von netzpolitik.org. Nerd-Brille aufgesetzt, dazu ein lustiges Hipster-Hütchen – und schon zeigen wir es den Mächtigen dieser Welt. Artikel 5 Grundgesetz macht es möglich: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten … Eine Zensur findet nicht statt.“ Und wenn dann doch mal ein übereifriger Generalstaatsanwalt Ermittlungen aufnehmen will, sorgt der Justizminister dafür, dass er vorzeitig in den Ruhestand wandert.

Landesverrat hin oder her – Whistleblowing ist ein Grundrecht. So unverzichtbar wie ein USB-Stick, auf dem mindestens 1000 Dokumente mit dem Stempel „Streng Geheim!“ Platz haben. Und solange die Whistleblower nur die delikate Geheimsache entgegennehmen, auswerten und veröffentlichen, droht ihnen auch keine Strafverfolgung. Nur der Diebstahl selbst und der Landesverrat nach §94 StGB kann geahndet werden.

Doch was ist an der Erkenntnis, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz jetzt auch noch das Internet überwachen will, tatsächlich so neu und originell, dass es an Landesverrat grenzt, wenn man es veröffentlicht. Erstaunt sind wir eher, dass die Schlapphüte um das Internet offensichtlich bislang einen großen Bogen gemacht haben. Vielleicht, weil sie so wenig davon verstehen? Also Ball flach halten – und das große Geheimnis etwas herunterdimmen. Wen kümmert es? The Answer is (Whistle)-Blowing In The Wind!

Doch was im Umgang mit Staatsgeheimnissen – allerdings nur in Deutschland! – meist glimpflich verläuft, kann bei anderen Geheimnisverstößen zu üblen Folgen führen. Denn da ist noch Absatz 2, Artikel 5: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Insbesondere Letzteres führt dann auch zu den meisten Verurteilungen von Menschen, die glauben, einfach nur ihr verfassungsmäßiges Recht auf Meinungsäußerung wahrgenommen zu haben. Die Zahl der Verfahren wegen Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede wächst explosionsartig. Und ein Ende ist nicht absehbar.

Grund dafür ist, dass inzwischen mit den Verbreitungsmöglichkeiten der elektronischen Medien jeder sich sein eigenes Forum schaffen kann, wo er dann schaltet uns waltet, wie er will. Da werden Ex-Freundinnen bloßgestellt, Nachbarn diffamiert und der Chef dem Gespött einer höhnischen Netzgemeinde preisgegeben. Doch die Strafen für solcherlei Meinungsäußerungen können empfindlich sein – nach § 186 StGB kann bei Verstößen sogar bis zu einem Jahr Gefängnis verhängt werden. Oft reicht eine Tatsachenbehauptung, für die der Betreffende keinen Beweis anführen kann.

Aber auch Geheimnisse, die man beweisen kann, dürfen nicht einfach in die Öffentlichkeit getragen werden. So gehören die Persönlichkeitsrechte zur schützenswerten Sphäre eines jeden Menschen, die umso höher zu bewerten sind, je tiefer in die Sphäre eingedrungen wird. Man muss sich das wie bei einer Zwiebel vorstellen. Ganz außen ist das Individuum als Teil des Kollektivs, tief innen geht es um seine intimsten Geheimnisse: Sexualität, Krankheit, Tod. Geheimnisse, die viele Menschen nicht einmal mit ihren engsten Angehörigen teilen wollen.

Kein Journalist hat das Recht, Bilder oder Texte über Prominente zu veröffentlichen, die in ihre Intimsphäre eindringen – egal, ob es sich Michael Schumacher, Caroline von Monaco oder Tom Cruise handelt, die zwar als Personen der relativen Zeitgeschichte mit einem geringeren Schutzanspruch als Normalbürger ausgestattet sind, trotzdem ein Recht auf die Wahrung ihrer Privatsphäre haben.

 Wer also Pressefreiheit fordert, Meinungsfreiheit ausübt, Geheimnisse verrät, sollte sich klar sein, dass Artikel 5 nicht schrankenlos ist. Jeder, auch der Staat, hat ebenfalls Rechte, die möglicherweise dagegen stehen!

Ranges Rausschmiss – ein Trauerspiel in 6 Akten

Bildschirmfoto 2015-08-17 um 16.47.34Akt 1
Die Schlapphüte vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beschließen eine vollkommen neue und überraschende Art der Überwachung durch ein eigenes Fachreferat “Soziale Medien”. Scheinbar hatte man Facebook, Twitter & Co. bislang nicht auf dem Radar und hoffte wohl, dass das bei den Verfassungsfeinden – Rechte, Linke, Salafisten – ebenso der Fall war.

Akt 2
Irgendjemad sticht diese Information an die Medien durch, genauer an Beckedahl und Frenzel von netzpolitik-org. Die veröffentlichen die Unterlagen und BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen bekommt ob dieses Verrats von angeblichen Staatsgeheimnissen Schnappatmung

Akt 3
Doch statt in den eigenen Reihen ebenso diskret wie effektiv nach dem Maulwurf zu suchen, wie das in jedem zweiten John-le-Carré-Roman der Fall ist, haut er auf die Pauke und stellt Anzeige gegen Unbekannt, weil normale Beihilfehandlungen, also das Engegennehmen, Auswerten und Veröffentlichen von sogenannten Dienstgeheimnissen durch Journalisten erst einmal strafffrei sind. Doch um ganz sicherzugehen, dass auch die Journalisten einen abbekommen, hat er auch noch ein Gutachten aus dem Hause beigefügt, nachdem es sich bei den Informationen um Staatsgeheimnisse handelt. Und bei Landesverrat § 94 StGB sind auch jene zu verfolgen, die als Journalisten dem Staat Schaden zufügen. Jetzt ist der Generalbundesanwalt dran, ob er will oder nicht.

Akt 4
Sowohl im Innen- wie im Justizministerium hat man schon frühzeitig Kenntnis von der tickenden Zeitbombe, aber alle gehen vorsorglich in Deckung. Die Bombe ist vor Harald Ranges Fuß gelandet. Und dort soll sie wohl auch bleiben. Angeblich will Justizminister Heiko Maas Range gewarnt haben, doch wann und wie bleibt er der Öffentlichkeit schuldig. Ein besonderes Kunststück vollbringt der Innenminister, indem er es schafft sowohl für als auch gegen die Anzeige zu sein, je nachdem, welchen Relativsatz er anfügt.

Akt 5
Um Range ist es jetzt einsam geworden: Er hat eine Anzeige gegen Unbekannt und eine versteckte Anzeige gegen die Jornalisten, untermauert durch ein Gutachten, dass es sich bei der Veröffentlichung um Landesverrat handele. Eigentlich ein ausreichender Anfangsverdacht, um wenigstens ermitteln zu können. Er zögert und bestellt ein zweites Gutachten, das wohl auch zum gleichen Ergebnis kommt, was keiner so richtig bestätigen kann, weil der Gutachter erst einmal urlaubstechnisch auf Tauchstation gegangen ist. Das Justizministerium merkt, dass die Bombe wieder ein wenig in ihre Richtung rollt, also beeilen Sie sich, auf die Absage des Zweitgutachtens zu dringen, um so die Zündschnur auszutreten.

Akt 6
Jetzt macht Range einen Fehler. Er sagt das externe Gutachten auf Druck des Justizministeriums ab, obwohl man offensichtlich weiß, dass es zum gleichen Ergebnis kommt wie das interne Gutachten: Landesverrat. Damit fehlt ihm ein wichtiges Argument. Trotzdem eröffnet er jetzt bei ausreichendem Anfangsverdacht das Ermittlungsverfahren, was juristisch vollkommen vertretbar ist. Im Gegenteil: Täte er es nicht, würde er sich dem Vorwurf der Rechtsbeugung (§339 StGB) aussetzen. Eine Zwickmühle. Danach ist alles andere nur noch eine Frage der Zeit. Die geballte Pressemacht nebst den üblichen Empörungsfanatikern aus Linke, SPD und Grüne fallen über Range her. Justizminister Heiko Maas muss nur noch den Bauern vom Spielfeld schnipsen!

Zürich sehen und sterben

Bildschirmfoto 2015-08-17 um 16.11.55Die Schweiz ist nicht nur für Steuersparer interessant, sondern auch für Lebensmüde. In den letzten Jahren hat sich ein regelrechter Sterbetourismus in die Alpenregion entwickelt, wie eine Studie aus Zürich vermuten lässt: 611 Sterbewillige aus 31 Ländern zählten die Forscher in den letzten Jahren. Die meisten Sterbewilligen kamen aus Deutschland, gefolgt von England und Frankreich.

Nahezu alle grenzüberschreitenden Suizide gehen auf das Konto des Schweizer Sterbehilfevereins Diginitas, der nach eigenen Angaben bis Ende 2014 fast 2000 Menschen zu einem „würdevollen Freitod“ verholfen haben will. Den Kritikern, die neben ethischen Gesichtspunkten vor allem die hohen Kosten für den Schweizer Steuerzahler kritisieren – so muss jeder Sterbefall von der Kantonspolizei penibel untersucht werden – hält Vereinsvorsitzender Ludwig A. Minelli entgegen, dass man auch fast 40.000 Menschen dazu gebracht habe, den Wunsch nach Freitod fallzulassend. Die Züricher haben daher auch in einer Volksabstimmung eine Verbotsinitiative („Stopp der Suizidhilfe“) mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.