Ich bin kein Taxi, ich rette Leben

Die „Sternhai“ hat schon bessere Zeiten gesehen. Alt und voller Beulen liegt sie im Rostocker Stadthafen. Gearbeitet wurde auf ihr schon seit einiger Zeit nicht mehr. Erst war es der Untergang der DDR-Fischfangflotte, dann die Brüsseler Fangquoten für Heringe in der Ostsee, die dem Fischkutter 2014 schließlich die Daseinsberechtigung raubten. Jetzt scheint alles nutzlos und rostet vor sich hin: Motorwinschen, Blöcke. Flaschenzüge, Stahlseile, Netzrollen. Ein bulliges Arbeitstier am Ende seiner Tage. Alles sieht danach aus, als würde der letzte Törn der „Sternhai“ in die ewigen Jagdgründe eines Schiffsfriedhofs führen.

 

Doch der Anschein trügt. Schon in ein paar Wochen wird der alte Kutter zu neuem Leben erwachen. Der Regensburger Unternehmer Michael Buschheuer hat das Schiff gekauft, um Flüchtlinge zu retten. Unter dem neuen Namen „Sea-Eye – Wind of Change“ wird sie nach einem Zwischenstopp auf einer Schiffswerft den langen Weg ins Mittelmeer antreten über den Nord-Ostsee-Kanal, den Ärmelkanal und die Biskaya in das Seegebiet zwischen Lampedusa und Djerba. Pünktlich, wenn die „Saison“ losgeht, wie manche böse meinen, wird sich der Kutter auf die Suche machen: nach wackligen Schlauchbooten, oft nicht länger als 10 Meter und hoffnungsvoll überladen mit Menschen, deren einziges Navigationsinstrument die Hoffnung auf ein besseres Leben in Europa ist. Ein stählerner Rettungsring für seeuntaugliche Flüchtlinge.

 

Erst war es nur ein Unbehagen – über das Leben in einer privilegierten Welt, während anderswo Menschen ums Überleben kämpften. Dann die Nachricht, dass die Marineoperation Mare Nostrum, die bis dahin 150.000 Flüchtlinge vor dem Ertrinken rettete, eingestellt wurde. Ersetzt durch Triton: Weniger Geld. Mehr Abschreckung. Beschränkung auf die Sicherung der Außengrenzen im Auftrag der europäischen Agentur Frontex. Von Rettung keine Rede. Seitdem ertrinken wieder Menschen im Mittelmeer. Da platzte Michael Buschheuer der Kragen: „Wenn man sich immer ärgert, dann muss man sich irgendwann entscheiden: Was kann ich selber tun?“

 

Michael Buschheuer versteht etwas von Stahl: In seinem Hauptberuf ist er Inhaber einer Firma in Regensburg, die sich auf Korrosionsschutz für große Stahlteile spezialisiert hat, Brücken und Bausegmente. Und er versteht etwas von Seefahrt: Den Urlaub verbringt er auf seiner Segel-Yacht vor Schottland oder in der Adria. Jetzt kommt die Seenotrettung dazu – und die ist alles andere als einfach.

 

Regel Nummer 1 lautet: Wird ein Flüchtlingsboot gesichtet, das nicht seetauglich ist, schon gar nicht für die Anzahl der Passagiere, setzen die Leute von der Sea-Eye den Notruf SOS mit einer Positionsangabe ab. Jetzt ist jedes Schiff nach internationalem Seerecht verpflichtet, zur Hilfe zu kommen.

 

Regel Nummer 2: Da die Sea-Eye selber nicht über die geeigneten Möglichkeiten verfügt, Flüchtlinge an Bord zu nehmen, und dies nur in Ausnahmefällen tut, bleibt sie in deutlichem Abstand zum Flüchtlingsboot. Damit soll verhindert werden, dass Menschen in Panik und ohne ausreichende Sicherheit das Flüchtlingsboot verlassen, um zum Rettungsschiff zu gelangen.

 

Regel Nr. 3: Wenn sich Crew-Mitglieder der Sea-Eye mit einem Schlauchboot dem Flüchtlingsschiff nähern, um Rettungswesten zu übergeben, tun sie das über die Schmalseite am Heck, wo der Motor ist und niemand über Bord springt. Sind die Westen verteilt, ist die erste Panik vorüber und man kann mit dem Verteilen von Wasser, Nahrungsmitteln, Medikamenten und Kleidung gegen die Auskühlung beginnen.

 

Das ist die Theorie. Doch die Praxis kann alles über den Haufen werfen. Das fängt schon damit an, dass die Küstenwache den Seenotfall möglicherweise anders beurteilt als die Retter. Für manche ist ein Schiff, das bei ruhigem Wetter noch schwimmt, kein Grund zum Eingreifen – auch wenn die Bordkante nur ein paar Zentimeter über der Wasserlinie liegt, die Vorräte zur Neige gehen und der Sprit nur für ein paar Seemeilen reicht. Und auch das Verhalten der Menschen an Bord lässt sich schlecht im Voraus berechnen. Die meisten können nicht schwimmen. Bei jeder falschen Bewegung des Bootes kann Panik ausbrechen. Für den Fall hat die Sea-Eye Rettungsinseln für 300 Personen an Bord, die sich innerhalb von Sekunden aufblasen. Eine Kammer auf dem Schiffsdeck enthält alle wichtigen Instrumente zur Reanimation und Behandlung von Schwerverletzten.

 

„Die Schleuser sitzen an der Küste und beobachten mit elektronischem Gerät den Schiffsverkehr“, erklärt Michael Buschheuer. „Fangen sie ein Transpondersignal auf – etwa von einem Frachter – dann setzen sie bei geeignetem Wetter ihre Schiffe ins Wasser. Sie sagen den Menschen: ‚Fahrt in die oder die Richtung. Und wenn ihr das Schiff seht, macht auf euch aufmerksam.“ Es ist der Versuch, mit einem langsamen Pfeil ein bewegliches Ziel zu treffen. Klappt es mit dem Rendezvous nicht, ist es meist vorbei. „Die kürzeste Strecke von Tunesien nach Lampedusa beträgt 130 Kilometer. Das ist mit Schlauchboot und Außenbordmotor ohne seemännische Kenntnisse nicht zu schaffen.“

 

Hier kommt die Sea-Eye ins Spiel. Für die Operation hat Buschheuer einen eigenen Verein gegründet. Wechselnde Crews, bestehend aus Freiwilligen, sollen die Mission begleiten. Was er vor allem braucht, sind erfahrene Seeleute, Kapitäne und Maschinisten, die für jeweils zwei bis drei Wochen an Bord gehen. Deswegen ist auch Djerba als Liegeplatz angepeilt. Hier kann über den internationalen Flughafen der Austausch der 8-köpfigen Crews preiswert und problemlos vonstattengehen. Inzwischen hat er die Zusage eines pensionierten Kapitäns, aber auch Maschinenbauingenieure, ein ehemaliger Unfallchirurg und eine Krankenschwester wollen an Bord gehen. Dutzende haben sich schon – unentgeltlich – für den Einsatz verpflichtet, ein Drittel der Crew ist inzwischen komplett. Von Land aus hilft der Onkel, der ehemalige Chefredakteur des Berliner Kuriers und jetzige Vorsitzende des Berliner Journalistenverbands, Hans-Peter Buschheuer. Er organisiert die Pressearbeit, hilft bei der Akquirierung von Spenden. Denn noch fehlt Geld, um die Überfahrt und die laufenden Projekt-Kosten von „Sea Eye – Wind of Change“ zu finanzieren. Allein für den Diesel werden demnächst 30.000 Euro fällig.

 

Doch der Wind hat sich nach den Silvester-Exzessen in Köln gedreht. War es schon vorher nicht immer leicht, Unterstützung für sein Projekt zu erhalten, schlägt ihm jetzt mitunter blanker Hass entgegen. „Draufhauen“ solle man auf die Schiffbrüchigen, war ein Satz, den er gehört hat – oder: „Wer nicht schwimmen kann, ist selber schuld.“ Erschreckend! Denn egal, wie man zu der Frage steht, wie viel Flüchtlinge das Land verträgt und wie viel von einer Kultur, der viele zu Recht vorwerfen, dass sie selbst wenig Respekt für das Leben aufbringt: „Menschen ertrinken zu lassen, bedeutet moralisches Versagen und ist durch nichts zu rechtfertigen“, so Michael Buschheuer.

 

Rettung von Schiffbrüchigen gehört nicht nur zu den ungeschriebenen Gesetzen guter „Seemannschaft“ – etwa wie „Frauen und Kinder zuerst“ – es ist internationales Seerecht. Wer nicht hilft, macht sich strafbar. „ich verstehe nicht, wie man über diese Frage diskutieren kann, das ist ein einfach ein Gesetz der Humanität“, so Buschheuer. Gegen den Vorwurf, selbst zum Schleuser zu werden, wehrt er sich vehement: „Ich bin kein Taxi. Ich rette Leben.“ Deshalb möchte er auch, dass die Küstenwache den weiteren Transport der Flüchtlinge übernimmt.

 

Am 22. Februar geht es los. Bis dahin wird die 26 Meter lange „Sea-Eye“noch einmal in einer Werft überholt. Funkanlage, Dieselmotor, Notstromaggregate müssen überprüft, die Außenhaut gereinigt und gegen Algenbewuchs imprägniert werden. Über 30 junge Leute aus Rostock haben sich gemeldet, schrubben, schrauben und schweißen, um das Schiff pünktlich auf die Reise zu schicken. Allein 25.000 Euro hat Buschheuer dafür eingeplant. „Doch jeder Mensch, den ich rette, ist das Geld wert.“

 

Karl-Hermann Leukert

 

Kontakt: www.sea-eye.org

 

Spenden: Konto Sea-Eye e.V.

IBAN: DE60 7509 0000 0000 0798 98 BIC: GENODEF1R01

Kreditinstitut: Volksbank Regensburg Stichwort: „Sea-Eye“

 

Morgen, GEMA, wird`s was geben

Lion with headphonesWenn der 5jährige Benjamin mit seiner Kita zum Laternenbummel ins vorweihnachtliche Berlin ausrückt, um ein kräftiges „Rabimmel, Rabammel, Rabumm“ erklingen zu lassen, weiß er nicht, dass wenn Mammi Lied- und Notenkopien zum mitsingen erhält, nicht nur die Laternen sondern vor allem die „Augen“ der GEMA leuchten. 55 Euro und 7 Prozent Mehrwertsteuer zahlt ein Kindergarten für 500 Kopien im Jahr.

Es gibt wohl kaum eine Gesellschaft, die nach der GEZ verhasster ist als die GEMA. Kurz nach dem Krieg hervorgegangen aus der nationalsozialistischen, von Juden bereinigten STAGMA nimmt sie die Verwertung „musikalischer Aufführungs- und mechanischer Vervielfältigungsrechte“ für die ihr angeschlossenen Urheber wahr und hat inzwischen durch zahllose Verträge mit in- und ausländischen Verwertungsgesellschaften ein geradezu monströses Monopol geschaffen, gegen das in seiner nahezu lückenlosen Abdeckung große Monopole aus der Stahl- und Energiebranche wie Waisenknaben aussehen. Das Kartellamt ist machtlos. Selbst große Weltkonzerne wie Sony, Google und Amazon fürchten inzwischen die Macht des Verwertungs-Riesen aus Deutschland!

So vergeht kaum eine Woche, in der nicht irgendeine weitere Episode aus der ohnehin an Absurditäten nicht gerade armen GEMA-Geschichte bekannt wird: Mal ist es eine türkische Hochzeit, auf die sich ein GEMA-Kontrolleur geschlichen hat, um auf diese Weise den öffentlichen Charakter der Veranstaltung zu beweisen, mal ist es ein Singkränzchen dementer Seniorinnen, die Post von der GEMA bekamen, weil sie ihre Musikfolgen nicht zur Genehmigung eingereicht hatten. Und vollkommen undurchschaubar wird es, wenn der Tabellendschungel der GEMA mit pauschalierten Flächenberechnungen, Prozentanteilen von Einnahmen und sogar Lautstärkemessungen zur Anwendung kommt. Da werden plötzlich Flüsterkneipen zur Eventgastronomie hochgejazzt – nur weil, wie etwa in der Nürnberger „Blume aus Hawaii“, der Kontrolleur 95 Dezibel gemessen haben will. Das entspricht einem Drucklufthammer in ein Meter Entfernung. Und kostet laut GEMA-Tabelle mehr als das Dreifache der vorherigen Gebühren.

„Dreh Dich nicht um, der GEMA-Kommissar geht um!“, heißt es mittlerweile in Kneipen zwischen Flensburg und Rosenheim. Kritik wie vom Gastronomieverband DEHOGA bügeln GEMA-Obere wie der ehemalige Rattles-Sänger und stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Frank Dostal als „Bullshit“ ab: „ Wir sagen, was wir wollen, genauso wie es Lokführer tun. Werden die dann mit Scheiße beschmissen?“ Nein! Vielleicht auch, weil deren Wortwahl nicht ganz so fäkal ist wie die aus dem Hause GEMA.

Durch ihre harte und für den Laien vollkommen undurchsichtige Preispolitik hat die GEMA den entgegengesetzten Effekt erreicht: Statt möglichst viele Veranstalter zu GEMA-Zahlern zu machen, hat sie das musikalische Leben in Deutschland nahezu ausgetrocknet. Während große Veranstalter, Diskotheken, Rundfunksender, Kirchen und Schulen die Gebühren über Rahmenverträge aus der Portokasse zahlen, sind die zahllosen Kulturinitiativen auf kommunaler Ebene oft auf Spenden und ehrenamtliche Tätigkeiten angewiesen. Geld und Zeit für die GEMA hat da niemand übrig. Lieber verzichten Weihnachtsmärkte und Dorffeste, Scheunenparties und Wohltätigkeitsbasare auf musikalische Untermalung, als sich mit den GEMA-Kontrolleuren anzulegen. Leidtragende sind die kleinen Musiker.

Dabei haben die meisten Veranstalter nichts gegen Zahlungen an die Urheber der Musik, nur ist für viele nicht nachvollziehbar, warum bei einem Weihnachtsmarkt die Gesamtfläche zur Berechnung herangezogen wird und nicht der Hörbereich um eine Bühne. Selbst die renommierte Großveranstaltung Fête de la Musique mit über 1000 Bühnen in 50 deutschen Städten, auf denen ohne Eintritt und honorarfrei Musik angeboten wird, ist in ihrer Existenz bedroht, weil – so der Vorwurf der Organisatoren – sie von der GEMA behandelt werden wie ein kommerzieller Konzertveranstalter.

Längst gehen nicht nur die GEMA-Nutzer auf die Barrikaden, auch die Mitglieder sind über das undurchsichtige Abrechnungssystem, das vor allem die großen Stars zu begünstigen scheint, sauer. Der Sprecher des Rock & Pop-Musiker-Verbands (DRMV), Ole Seelenmeyer, kritisiert, dass ein neues Abrechnungsverfahren in einer Nacht- und Nebelaktion ohne Mitgliederentscheid vom Vorstand durchgesetzt wurde, von dem hauptsächlich „dessen Mitglieder, so auch dessen damaliger Vorsitzender Otto Krause“ profitieren. „Diesem wirft er Ausbeutung und persönliche Bereicherung vor, da er mitunter das 100fache der für die Aufführung seiner alten Schlager eingenommenen Lizenzgebühren kassiere, während Rockmusiker nur 10 % der eingezahlten Lizenzgebühren zurückerhielten.“ (Quelle: Wikipedia)

Die Independent-Musikerin Barbara Clear machte sogar die Probe auf’s Exempel. Die Sängerin, die als Veranstalterin ihrer eigenen GEMA-pflichtigen Werke auftritt, behauptetweit mehr an Veranstalter-Gebühren für ihre Songs gezahlt zu haben, als sie als Urheberin aus dem Topf zurück erhielt. Wo ist das Geld? In den Taschen alter Schlager-Funktionäre?

Dass sich die GEMA dieses Verhalten leisten kann, liegt vor allem an ihrer beherrschenden Stellung auf dem Musikmarkt, die sogar dazu geführt hat, dass ein eherner Rechtsgrundsatz in Deutschland umgekehrt wurde: jede Partei trägt die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der ihr günstigen Rechtsnorm. Der BGH hat schon mehrfach klargestellt, dass angesichts der Tatsache, dass die GEMA durch ihre Gegenseitigkeitsverträge mit in- und ausländischen Gesellschaften einen Ausschließlichkeitsanspruch für Tanz- und Unterhaltungsmusik erworben habe, es dem Nutzer zuzumuten sei, zu beweisen, dass er keine Musik aus dem GEMA Repertoire verwende. Zunächst wird deshalb erst einmal vermutet, es handele sich um Tanz- und Unterhaltungsmusik deren Rechte von der GEMA wahrgenommen werden.

Diese sogenannte GEMA Vermutung kollidiert eigentlich mit § 13b Abs. 1 aus dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG), in dem es heißt: „Veranstalter von öffentlichen Wiedergaben urheberrechtlich geschützter Werke haben vor der Veranstaltung die Einwilligung der Verwertungsgesellschaft einzuholen, welche die Nutzungsrechte an diesen Werken wahrnimmt.“ Nun könnte man auf die Idee kommen, dass die Pflicht zur Einholung der Einwilligung bei GEMA-freier Musik entfällt, doch die GEMA Vermutung führt dazu, dass bei jeder Aufführung von Musik aus dem Tanz- und Unterhaltungsbereich davon auszugehen ist, es handele sich um Musik aus dem GEMA Repertoire. Die Wiedergabe muss deshalb generell bei der GEMA angezeigt werden. Ob die Nutzungsrechte von der GEMA wahrgenommen werden oder nicht, spielt keine Rolle.

Die Anzeigepflicht zieht dann die Programmpflicht nach sich. Hierbei muss die GEMA nach der Veranstaltung vom Veranstalter über die wiedergegebene Musikfolge informiert werden. Verletzt der Veranstalter eine seiner Pflichten, verlangt die GEMA bei den sog. kleinen Musikrechten Schadensersatz mit einem 100%igen Aufschlag auf den eigentlichen Tarif. Sie beruft sich dabei auf § 97 Urheberrechtsgesetz (UrhG), wonach dem Urheber bei Verletzung Schadenersatz zusteht. Dieser Kontrollzuschlag wird von der GEMA für den zu leistenden Kontrollaufwand gefordert und ist von den Richtern abgesegnet. Er sei zum Schutz des geistigen Eigentums, welches besonders leicht verletzt werden könne, notwendig.

In der Praxis hat dies zu einer großen Rechtsunsicherheit geführt. Kaum ein Veranstalter, der noch weiß, wann er was wie zu tun hat, um sich GEMA-getreu zu verhalten. Die GEMA nutzt dieses Chaos aus und verschickt Rechnungen mit Kontrollzuschlag im großen Stil, sobald sie einen Verstoß wittert – und verhält sich dabei nicht viel anders als die berüchtigten Abmahnvereine. Im Zweifel zahlt der Veranstalter, auch wenn es keine Rechtsgrundlage für die Forderung gibt.

Spielt ein Veranstalter ausschließlich klassische Musik aus Originalkompositionen, bei denen die Komponisten länger als 70 Jahre tot sind, kann er die Rechnungen beispielsweise getrost in den Papierkorb werfen. Da es sich hier eindeutig nicht um Tanz- und Unterhaltungsmusik, sondern um ernste Musik handelt, entfällt die sogenannte GEMA-Vermutung und es muss vor der Aufführung auch um keine Genehmigung gebeten werden. Dasselbe gilt für alte unbearbeitete Kinder-, Volks- und Weihnachtslieder, die als Volkseigentum ebenfalls nicht zum GEMA-Repertoire gehören.

Zum Jahresanfang hat die GEMA angekündigt, die Aufnahmegebühr für Urheber drastisch anzuheben, um satte 76 %. Sie begründet dies damit, „ihren Mitgliedern in einem zunehmend digitalen und komplexer werdenden Umfeld auch weiterhin qualitativ hochwertige Leistungen anzubieten.“ Im Klartext heißt das wohl so viel wie: Nach dem die emsigen GEMA-Kontrolleure jedes Wochenblatt, jede noch so winzige Veranstaltungsspalte in einem Programmblättchen nach verdächtigen Konzerten durchforstet haben, werden sie sich im nächsten Jahr wohl vor allem das Internet vornehmen. Wehe dem, der da als Musiker seine eigene Musik zum kostenlosen Download anbietet. Denn selbstverständlich muss er auch hier erst einmal die GEMA um Erlaubnis fragen und gegebenenfalls Gebühren zahlen, sofern er selbst einen Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA geschlossen hat. Denn, was viele nicht wissen, die Urheber schließen mit der GEMA in der Regel einen Exklusivvertrag ab.

In einem Land, in dem das Kartellamt mit Argusaugen darüber wacht, dass sich keine marktbeherrschenden Zusammenschlüsse bilden, hat sich fast unbemerkt ein mächtiges Monopol gebildet, das inzwischen so stark ist, dass es ein eigenes Recht erschaffen hat und auch das Kulturleben maßgeblich beeinflusst. Deutschland ist vielleicht noch das Land der Dichter und Denker. Das Land der Musiker ist es seit der GEMA nicht mehr!

Islam – No Direction Home!

Bildschirmfoto 2015-11-20 um 01.00.46Es ist ein bekanntes Ritual, das jedem Terror-Anschlag mit islamistischem Hintergrund folgt. Kaum ist die Trauerzeit vorbei, schlägt die Stunde der Flagellanten. Prominente Büßer erobern die Sendeplätze und üben sich in öffentlicher Selbstgeißelung. Nicht der Islam sei schuld, sondern wir, die wir den Nahen Osten mit Krieg überziehen, Waffen liefern und somit die Terroristen selbst hervorgebracht hätten. Fehlt nicht viel – und die Überlebenden des Massakers müssen um Entschuldigung bitten, dass durch sie wieder einmal ein Schatten auf die Hochglanz-Idylle der multikulturellen Gesellschaft gefallen ist.

Zum Glück sehen es die Muslime selbst etwas entspannter. Millionen von ihnen verurteilten den Terror mit den knappen Worten: „Nicht in unserem Namen“. Das ist gut so! Falsch ist jedoch der nun schon bis zum Erbrechen wiederholte Zusatz, den alle hochrangigen Islamvertreter und ihre Verteidiger wie ein Mantra vor sich hertragen: „Das hat mit dem Islam nichts zu tun“. Zum Beweis werden Suren zitiert, die einen anderen friedlicheren Islam verkünden, als es der Islamische Staat praktiziert.

Doch bei näherem Hinschauen zerbröselt diese Kuschel-Offensive für den Koran. Oft sind die Passagen aus dem Zusammenhang gerissen, haben eine andere Bedeutung als behauptet, gelten nur in der Umma oder – anders herum – nur für die Vasallen, denen man Regeln auferlegte, um sie besser zu beherrschen. Besonders sinnfällig ist das bei der berühmten „Friedenssure“ 5,32, die in keiner Talkshow über die angebliche Gewaltlosigkeit des Korans fehlen darf: „Wer ein menschliches Wesen tötet, ohne (daß es) einen Mord (begangen) oder auf der Erde Unheil gestiftet (hat), so ist es, als ob er alle Menschen getötet hätte.“ Das klingt schwer nach einem Bibelwort und gefällt daher den Christen. Und das ist kein Zufall: Mohammed hat diese Regel den Juden auferlegt, denn der entscheidende Zusatz, den fanatische Islamflüsterer wie Jürgen Todenhöfer praktischerweise immer weglassen, lautet: „Aus diesem Grunde haben wir den Kindern Israels vorgeschrieben: Wer ein menschliches Wesen tötet … usw.“ – also ein Befehl! Dass diese Regel nicht für Muslime gilt, erfährt man einen Vers weiter: 5, 33: „Der Lohn derjenigen, die Krieg führen gegen Allah … ist indessen (der), dass sie allesamt getötet oder gekreuzigt werden, oder dass ihnen Hände und Füße wechselseitig abgehackt werden“ – also so, wie man den Islam aus der Geschichte kennt und liebt. Denn seit Mohammeds Kampf gegen die Quraish 624 n. Chr. ist der Orient ein einziges Schlachtfeld, eine vordere Kampfzone zwischen Medina und Mekka, zwischen Umayyaden und Husainiten, zwischen Sunna und Schia, zwischen Rechtgläubigen und Ungläubigen – manchmal mit Beteiligung des Okzidents, meist jedoch ohne. Die Araber, die auch den Kolonialismus und den modernen Sklavenhandel erfanden, brauchten beim Töten keine Unterweisung aus Rom.

Nun braucht man ohnehin viel Phantasie, um sich angesichts der Tatsache, dass in rund 17 islamischen Staaten die Scharia zum Tragen kommt – in fünf von Ihnen mit dem All-Inclusive-Angebot: Steinigen, Verstümmeln, Enthaupten – einen friedlichen Kern der Religion vorzustellen. Neben dem IS wetteifern noch 10 weitere große Dschihadgruppen von Ansar al-Scharia in Nordafrika bis al-Shabaab in Somalia um den Preis des grausamsten Wegs zu Gott – und ziehen dabei eine Blutspur durch die Welt, die jede andere Terrororganisation vor Neid erblassen lassen müsste. Haben die alle ihren Koran nicht gelesen, wie Todenhöfer vermutet?

Im Gegenteil. Es gibt nämlich entgegen der allgemeinen Ansicht, dass es sich bei dem Koran um ein weitgehend poetisches Werk mit einem faszinierendem Mystizismus handelt, auch Suren mit eindeutiger Gewaltverherrlichung und geradezu abstoßender Erniedrigung von Frauen als Sexsklavinnen und Reproduktionsspielzeug: „Euere Frauen sind euch ein Saatfeld. Geht zu euerem Feld, wie ihr wollt“ (2,223) oder: „Diejenigen aber, deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet, warnt sie, meidet sie in den Schlafgemächern und schlagt sie.“ (4,34). Friedlich ist der Islam meist nur wenn es um die Organisation des eigenen Gemeinwesens geht, der Gruß Salam Aleikum (Friede sei mit Dir) wird nur unter Muslimen ausgetauscht. In der Auseinandersetzung mit den Ungläubigen ist jedoch so ziemlich alles erlaubt, kein Wunder für eine Schrift, die aus losen Überlieferungen während heftiger Kämpfe entstand: „Ich werde die Herzen der Ungläubigen mit Panik erfüllen. Trefft sie oberhalb ihrer Nacken, und schlagt ihnen alle Fingerspitzen ab!“ , (8,12), „Und tötet sie, wo immer ihr sie trefft, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben.“ (2,191), „Als die schlimmsten Tiere (dawaabb) gelten bei Allah diejenigen, die ungläubig sind und (auch) nicht glauben werden.“ (8,55) Und so geht es weiter und weiter …

Nun könnte man einwenden, dass es auch im Alten Testament von solchen Gewaltanweisungen nur so wimmelt. Dabei wird jedoch vergessen, dass das Neue Testament einen deutlich pazifistischen Grundton anstimmt: „Euch allen sage ich: Liebt eure Feinde und tut denen Gutes, die euch hassen.“ (Lukas 6,8). Jesus wollte mit der Racheprosa des Alten Bundes brechen: „Wenn dich einer auf die linke Backe schlägt, dann halt ihm auch die andere hin“ (Mat 5,39).

Das Kreuz mit dem Koran ist dann auch weniger die Existenz dieser Blut- und Gewaltsuren, sondern vielmehr der Umgang mit ihnen. Während sich bei den großen christlichen Kirchen längst eine Hermeneutik durchgesetzt hat, die den spirituellen Gehalt der heiligen Schriften einer historisch-kritischen Bibelexegese unterzogen hat, verharrt der Islam immer noch auf dem Standpunkt, dass Mohammed zwar menschliche Züge trug, aber als Träger der göttlichen Offenbarung unfehlbare Wahrheiten verkündete. Damit können sich auch die islamistischen Blutsäufer direkt auf Mohammed berufen. Im Gegensatz zur christlichen Theologie, die dank der vielen Autoren – die oft zum selben Sachverhalt Unterschiedliches publizierten – schlussendlich zu der Überzeugung kam, dass es sich bei der Bibel um ein mehr oder weniger göttlich inspiriertes, aber letztendlich doch zeitgebundenes Menschenwerk handelt, ist für den gläubigen Muslim der Koran selbst ein „göttliches Wesen“. Ausgelegt (al-tafsir) wird nur, wenn sich Widersprüche ergeben.

Doch der größte Webfehler im Islam ist Mohammed selbst. Er ist nicht nur Gottgesandter und „heiliges Siegel“ – er ist der letzte Prophet! Damit schwindet jede Hoffnung, dass sich aus den Reihen der islamischen Geistlichkeit ein Reformer wie etwa Luther hervortut, der dem Glauben eine neue und zeitgemäße Richtung gibt und den Glauben in einen friedlichen Hafen lenkt. „No Direction Home“, möchte man mit Bob Dylan sagen. Eine lost religion, die sich eine spirituelle Sackgasse geschaffen hat, in der es keine Wendemöglichkeit gibt.

Kaum bemerkt, hat sich vor wenigen Monaten Papst Franziskus bei den südamerikanischen Ureinwohnern für die Verbrechen der Katholischen Kirche entschuldigt, so wie es zuvor auch schon Papst Johannes Paul II. bei den Juden getan hat. Niemand will, dass sich hochrangige Islamvertreter für die IS-Morde entschuldigen – aber ein paar klärende Wort darf die Welt nach Paris schon erwarten.

Für Paris beten oder sterben?

Bildschirmfoto 2015-11-16 um 10.16.27Und noch einer, der sich in diesen Tagen an kunstvollen Wortverrenkungen übt, um ein Paradoxon zu beschreiben. Lorenz Maroldt, Chefredakteur des Tagesspiegels: „Wie verteidigen wir unsere Freiheit, ohne sie zu opfern.“ Er widerspricht Springer-Vorstand Mathias Döpfner, der in einem Editorial geschrieben hatte: „Wir brauchen keinen linken oder rechten Populismus. Sondern eine Radikalisierung der Mitte.“ Maroldt: „Hat sich diese Mitte nicht schon längst radikalisiert – in einer für die Gesellschaft gefährlichen Art und Weise?“ … und meint vermutlich Pegida.

Nun stammt der Begriff „Extremismus der Mitte“ von dem amerikanischen Soziologen Seymour M Lipset, der die Öffnung des durch Wirtschaftskrise schwer gebeutelten liberalen Mittelstands der Dreissiger Jahre für die radikalen Parolen der NSDAP beschreiben wollte. Das war sicherlich von Döpfner so nicht gemeint. Der Satz verweist gerade in seiner Abgrenzung zu rechtem und linkem Populismus auf etwas anderes: auf die Bereitschaft der Menschen etwas für ihre Freiheit zu tun, sich also nicht in spätrömischer Dekadenz darauf zu verlassen, dass sich die Bedrohung von alleine erledigt. Und ansonsten, wie es Nils Minkmar vom „Spiegel“ gerade schrieb, gelegentliche Anschläge als Preis für die Freiheit hinzunehmen – als gottgebenes Schicksal sozusagen, was mit Verlaub ziemlicher Unsinn ist.

Nun hat schon Thomas Hobbes 1651 im „Leviathan“ die Schwierigkeiten beschrieben, die daraus entstehen, wenn der Bürger einen Vertrag mit dem Staat schließt. Genau genommen: Der Bürger muss, um mehr Sicherheit zu bekommen, sich die Einschränkung bestimmter bürgerliche Freiheitsrechte gefallen lassen. An dieser Güterabwägung hat sich bis heute nichts geändert. Schrankenlose Freiheit ist mit ihrem Schutz nicht in Einklang zu bringen – und es ist unerträglich, dass eine snowdenbesoffene Gesellschaft sich zu Tode debattiert, ob und wie lange eine Vorratsdatenspeicherung statfinden darf, während sich gleichzeitig Terroristen und andere Feinde der Offenen Gesellschaft über die elektronischen Medien zu schwersten Straftaten verabreden.

Krass gesagt: Wer die Freiheit nicht verteidigen will, weil er sonst glaubt, Kerninhalte zu opfern, hat sie nicht verdient. Es ist nur eine andere Beschreibung für Bequemlichkeit. Freiheit ist kein Lifestyle-Attribut, keine kostenlose Serviceleistung des Staates, die wie der Strom aus der Steckdose kommt, sie ist ein Wesensmerkmal unserer Gesellschaft, für das man kämpfen muss. Denn eines haben die Dschihadisten uns voraus: Sie glauben an das, wofür sie sterben.

Handel muss Elektrogeräte zurücknehmen

Elektroschrott, Elektronikschrott, Müllhalde, Entsorgung, Elektrogeräte, Elektronikgeräte, Abfall, Müll, Plastik, Müllhalde, Müllkippe, Deponie, Plastikmüll, Verpackungen, Grüner Punkt, Recycling, Umweltschutz, Umwelt, Verwertung, Müllverwertung, Wertstoff, Rückgewinnung, Abfälle, Müllentsorgung, Kommune, Müllabfuhr, Stadtwerke, Müllrecycling, Mülltrennung, Müllberg, Schrott, Recyclinghof, Kehricht, Unrat, Restmüll, Abfallwirtschaft, Müllvermeidung, Wiederverwendung, Beseitigung, Aufbereitung, Sortierung, Sondermüll, Schadstoffe, Niedersachsen, Burgdorf, Mai 2014, Bild Nr.: N46502Großhandel und Fachgeschäfte sind seit dem 24.Oktober 2015 verpflichtet Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts zurückzunehmen. Das ganze natürlich kostenlos. Unter einem Großhandel wird ein Geschäft von mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche verstanden. Rücknahmepflichtig sind auch Online-Händler. Für kleinere Händler gilt das neue Gesetz nicht. Großhändler müssen kleinere Elektrogeräte auch zurücknehmen, wenn der Kunde kein Neues kauft. Klein ist ein Elektrogerät, sofern es keine längere Kante als 25 Zentimeter hat. Selbstverständlich können Elektrogeräte weiterhin auch auf dem Recyclinghof abgegeben werden. Durch das Gesetz soll vermieden werden, dass kaputte Elektrogeräte nicht achtlos weggeworfen werden. Es dient dem Umweltschutz und die in den Elektronikgeräten enthaltenen – zum Teil wertvollen – Rohstoffe sollen wiederverwertet werden.

Die Prantlisierung des Abendlands

Bildschirmfoto 2015-10-16 um 15.41.36Politiker wie Angela Merkel und Sigmar Gabriel müssen derzeit viel erdulden: Sie werden als Volksverräter beschimpft, zum Abschuss freigegeben oder haben die Wahl, entweder gehängt (Pegida) oder guillotiniert (Stop TTIP) zu werden – alles unter den Blicken einer feist grinsenden Öffentlichkeit, die offensichtlich jedes Maß verloren hat und laut krakeelend die Lynchjustiz einfordert. Direkte Demokratie in Deutschland hat auch immer einen unverkennbaren Hautgout von Blutgerichten ohne den revolutionären Witz der Sansculotten. Der deutsche Kleinbürger mag’s gern billig und trivial.

Früher war ein Vorzug der schweigenden Mehrheit, dass sie die Fresse hielt. Heute kann jede Dumpfbacke behaupten, dass entweder Asylbewerber oder Chlorhühnchen das Abendland bedrohen – ohne je artikuliert zu haben, worin der eigene Beitrag für das Abendland besteht, außer in unvollkommenem Deutsch Parolen auf die Tötungsinstrumente zu malen: „Pass! blos auf Sigmar“. Merkwürdig ist daran jedoch, dass viele Journalisten der über vier Meter hohen und damit kaum zu übersehenden Guillotine der dumpf nationalistischen Anti-TTIP-Propagandisten keinen Nachrichtenwert zusprachen, während sie sich über das dünne Lattengerüst der Pegida-Dümmlinge das Maul zerrissen. Der notorisch wütende, aber selten objektive Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung bezeichnete das Fallbeil der Linken zwar als „intolerabel“, das man strafrechtlich verfolgen müsse, hielt es aber dennoch für unvergleichbar mit dem Pegida-Galgen, der in seiner „Alltäglichkeit“ und „Bösartigkeit“ die „Primitivierung des Abendlands“ einleiten würde.

Nun könnte man sagen, dass eine Primitivierung des Abendlands immer noch besser sei als eine Prantlisierung, die sich vor allem durch linksbohèmianhafte Geschwätzigkeit, ehernes Kolumnisten-Pathos und gönnerhafte Herablassung auszeichnet – etwa in den schmierlappigen Allerweltsfloskeln von Prantl: „Eine starke Gesellschaft zeigt sich auch darin, dass sie sich nicht alles gefallen lässt.“ Gefolgt von einem unumstößlichen: „Und ein Staat ist dann stark, wenn er die Schwachen schützt.“ – wenn da nicht eine gewisse Zunahme der gedanklichen Mordbereitschaft auf rechter wie auf linker Seite zu beobachten ist. Christoph Schlingensief hatte auf der Documenta X 1996 sein environales Happening „Tötet Helmut Kohl“ gezeigt – eine Art Lagerkoller, in dem herumrumorende Freaks ihr Überleben praktizieren und dabei Tötungsphantasien ausstoßen. Doch das war Kunst und hatte einen heiligen Sinn. Schlingensief: „Wenn ich sage „Tötet Helmut Kohl“, bewahre ich ihn davor, weil ich das Bild ausspreche. Bei meiner Festnahme in Kassel haben ein paar Zuschauer gerufen „Tötet Christoph Schlingensief!“ Das fand ich gut, damit haben sie mich bewahrt.“

Was nach Schlingensief kam, war nur noch Stumpfsinn und so beliebig reproduzierbar wie ein Kill-Capitalism-T-Shirt. Da forderte der AfD-Vorstand Salzwedel René Augusti die Erschießung von deutschen Fluchthelfern. Da posieren Jusos mit Politikern feixend in T-Shirts, die im My Lai-Stil die Exekution eines Aktentaschen-Trägers zeigen. Das „Zentrum für Politische Schönheit“ warb – irgendwie sinnlos – für „Tötet Roger Köppel“, den rechtskonservativen Chef der Schweizer Weltwoche. Doch das hatte mit dem zu Unrecht als Provokateur bezeichneten Schlingensief und seiner Art zu arbeiten wenig zu tun: „Das Bild ist nur eine Vorstellung. Was nicht heißt, dass ich es einlösen muss, sondern nur, dass es in diese Richtung laufen könnte. Das Ganze muss immer die Möglichkeit haben, sich selbst zu zerstören. Nicht ich zerstöre das Bild; es zerstört sich selbst im Kopf des Betrachters.“

Dennoch oder gerade deshalb sollte man die Sache nicht zu hoch hängen, um beim Galgenbild zu bleiben: Der gedankliche (Tyrannen-)Mord ist zwar im Zuge der allgemeinen Nivellierung und Verflachung politischer Ausdrucksformen von der Bühne auf die Straße gewandert – jeder ist ein kleiner Schlingensief und darf das Unsagbare sagen – das heißt aber noch lange nicht, dass jetzt die Staatsanwaltschaft auf den Plan treten muss. Merkel, die man gerade jetzt in der allgemeinen Hysterie für und gegen Flüchtlinge als bewundernswert gefasst und abgeklärt bezeichnen muss – Häuptling „Ruhige Hand“ – hat sich überhaupt nicht dazu geäußert, weder zu den Galgen noch zu den Prantl-Primitivismen. Und das ist vermutlich das Beste, was man tun kann.

Eigenbedarfskündigung zur Unterbringung von Flüchtlingen?

Flüchtlinge_Wohnung_Eigenbedarf_KündigungDie Entscheidung eines Bürgermeisters in der Nordrhein-Westfälischen Kleinstadt Nieheim sorgt für Aufregen. Insbesondere der Fall einer 51-Jährigen Mieterin. Sie erhielt von der Stadt eine Kündigung wegen „Eigenbedarf“. Ihre seit 16 Jahren angemietete Wohnung würde für die Unterbringung von Flüchtlingen benötigt werden. Es stellt sich nunmehr nicht nur die Frage, ob eine Stadt wegen Eigenbedarf kündigen darf, sondern auch, welche Debatte dadurch ausgelöst werden könnte. Obwohl das Ganze vielleicht doch weniger eine juristische als eine moralische Frage ist, soll zunächst auf den rechtlichen Hintergrund eingegangen werden.

Unter einer Kündigung wegen Eigenbedarf wird im Allgemeinen die Kündigung nach § 573 Abs.2 Nr.2 BGB verstanden. Danach kann der Vermieter eine Wohnung kündigen, wenn er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Klar ist, dass diese Kündigungsgründe im beschriebenen Fall einer Gemeinde nicht eingreifen können. Die Gemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit eine juristische Person. Sie kann unmöglich einen Eigenbedarf für Familienangehörige geltend machen. Die geführte Diskussion um einen „Eigenbedarf„ der Stadt geht deshalb aus juristischer Sicht schon in die falsche Richtung.

Für juristische Personen ist es tatsächlich möglich im Rahmen des § 573 BGB eine Kündigung wegen Betriebs- oder Berufsbedarf auszusprechen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Wohnung für einen Arbeitnehmer verwendet werden soll. Eine Kündigung der Betriebswohnung kann gegenüber einem aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidenden Arbeitnehmer ausgesprochen werden. Erst Recht ist bei Vorliegen eines Betriebsbedarfs die Kündigung gegenüber einer betriebsfremden Person möglich. Einleuchtend erscheint, dass auch diese Konstellation im Fall der durch die Stadt ausgesprochenen Kündigung nicht vorliegt. Bei den Flüchtlingen bzw. Asylbewerbern handelt es sich nicht um Betriebsangehörige der Stadt für die das Wohnen in dieser Wohnung von unternehmerischer Bedeutung ist.

Die dargestellte Eigenbedarfskündigung stellt allerdings nur eine Variante der möglichen Kündigungsgründe nach § 573 BGB dar. Das Gesetz erlaubt dem Vermieter eine Kündigung generell, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Eigenbedarfskündigung ist lediglich ein exemplarisches Beispiel für das erforderliche berechtigte Interesse. Ein Vermieter kann auch aus anderen Gründen kündigen, wenn diese ein berechtigtes Interesse des Vermieters darstellen. Wegen der sozialen Bedeutung der Wohnung für den Mieter als Lebensmittelpunkt ist aber ein Interesse von einigem Gewicht notwendig. Jeder andere Kündigungsgrund muss deshalb gleich schwer wiegen, wie die im Gesetz genannten.

Ein bereits seit Jahren anerkannter Grund ist der öffentliche Bedarf oder das öffentliche Interesse. Dazu gehört bei einer Gemeinde das Benötigen von Wohnraum zur Erfüllung wichtiger öffentlichen Aufgaben, und hierunter fällt auch die Unterbringung von Asylbewerbern. Die Gemeinden in Deutschland sind verpflichtet für die Unterbringung der Flüchtlinge zu sorgen. Wegen der besonderen Bedeutung der Wohnung als Lebensmittelpunkt, muss die Bedeutung der öffentlichen Aufgabe von einigem Gewicht sein. Kann im beschriebenen Fall eine Abwägung zu Gunsten der Gemeinde ausfallen?

Die 51-Jährige Mieterin bewohnt die Wohnung der Gemeinde seit 16 Jahren. Im Haus sind bereits mehrere Flüchtlingsfamilien untergekommen. Laut eigenen Angaben in den Medien verstehe sie sich gut mit ihren neuen Nachbarn. Sie habe ihnen einen Fernseher gegeben und sitze öfter mit ihnen zusammen. Ist das nicht exakt der von Politikern und anderen Optimisten erhoffte Umgang mit den Neuankömmlingen? Welch paradoxes Zeichen wird durch die Politik gesetzt, wenn alteingesessene gegen neu angekommene getauscht werden?

Die Mieterin hat zumindest die Möglichkeit einen Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen. Begründet werden kann dieser etwa mit einer unzumutbaren Härte. An einer gerichtlichen und damit finanziell belastenden Auseinandersetzung führt dann aber meist kein Weg vorbei. Wie die Gerichte entscheiden werden, kann auch anhand ergangener Entscheidungen nicht prognostiziert werden. Das ist und bleibt eine Abwägungsfrage im Einzelfall. Kündigungen aufgrund eines wichtigen öffentlichen Interesses, wurden in der Vergangenheit bereits zur Schaffung von Obdachlosenunterkünften und auch zur Schaffung von Unterkünften für Aussiedler und Asylbewerber anerkannt.

Rechtspopulisten nutzen dieses Thema bereits um Stimmung gegen Asylbewerber zu verbreiten. Sie verfassen Kündigungen, in denen den Mietern mitgeteilt wird ihre Wohnung würde für Asylbewerber gebraucht werden. Bei Zweifeln ist es für Mieter deshalb wichtig sich zunächst zu erkundigen und sicher zu stellen, dass es sich tatsächlich um eine Kündigung durch den Vermieter handelt.

VW-Skandal und der Umwelt-Mythos der TTIP-Gegner

Bildschirmfoto 2015-09-21 um 15.26.14Wie war das noch mal mit TTIP? Die strengen Umweltauflagen, die bei uns in Deutschland herrschen, werden zugunsten eines brutalen, auf Vernichtung der Natur programmierten Raubtierkapitalismus aus den USA ausgehebelt. Seit Monaten hämmern uns diese Botschaft Greenpeace, Attac, BUND und andere Umweltverbände und Initiativen ein, assistiert von den üblichen Hysterikern aus Linke, Grünen und SPD. Kein apokalyptisches Szenario, ausgemalt mit Horrorbildern von Chlorhühnchen und Genkartoffeln, ist grotesk genug, um die Verbraucher auf den Untergang des Abendlandes einzustimmen, das spätestens dann droht, wenn das Freihandelsabkommen mit dem sperrigen Namen „Transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen“ (TTIP) in Kraft tritt. Vollkommen egal, ob Experten inzwischen nachgewiesen haben, dass Chlor sehr viel effektiver Salmonellen abtötet als andere Verfahren und die industrielle Tierzucht in Deutschland keinen Deut besser als in den USA ist – im Gegenteil: Die meisten Fleischskandale kamen aus Deutschland.

Jetzt gibt es ein weiteres Beispiel für die verzerrte Optik der Umweltschützer auf den transatlantischen Freihandel. Der deutsche Automobil-Konzern VW muss 500.000 Diesel-Fahrzeuge, etwa den Jetta TDI Diesel, zurückrufen, weil diese nicht die deutlich schärferen Abgasnormen der USA erfüllen. Dass sie überhaupt auf dem amerikanischen Markt verkauft werden konnten, lag an einer dreisten Manipulation der in den USA nicht gerade beliebten Diesel-Motoren. Ein trickreiches Programm in der Auto-Elektronik sorgte dafür, dass die Abgasbegrenzung immer nur dann eingeschaltet war, wenn eine Kontrolle drohte. Im normalen Fahren war sie ausgeschaltet. Andernfalls wäre der Spritverbrauch deutlich höher ausgefallen. Ein klarer Fall von Betrug, der von der US-Umweltbehörde EPA mit Strafzahlungen bis zu 37.500 Dollar pro Fahrzeug geahndet werden kann – macht bei 482.000 betroffenen Autos ca. 18 Milliarden. Gefängnisstrafen für verantwortliche Mitarbeiter nicht ausgeschlossen. Die VW-Aktie rast in den Keller. Angst vor den Umweltsündern aus den USA? VW beweist, dass es auch umgekehrt geht – und ohne TTIP.

Ein Desaster ohnegleichen, das VW-Chef Winterkorn den Kopf kosten könnte. Selbst die von manchen sofort vermutete Abstrafung der unliebsamen deutschen Konkurrenz ist wenig plausibel. Gerade erst musste der amerikanische Autobauer General Motors knapp eine Milliarde Dollar zahlen, weil seine Zündschlösser die Angewohnheit hatten, bei Rüttlern in die Aus-Position zu rutschen – mit fatalen Folgen für die Insassen. GM-Chefin Mary Barra musste sich einem peinlichen Verhör durch den Kongress unterziehen.

Jetzt lernen auch deutsche Autobauer, dass mit der US-Justiz nicht zu spaßen ist. Und noch ist unklar, ob nicht auch in hiesigen VW-Dieseln solche Lügenprogramme installiert sind.

Für die TTIP-Debatte bedeutet das folgendes:

  1. Die amerikanischen Standards sind oft höher als hierzulande. Zur Hysterie gibt es keinen Grund. Man sollte eher dankbar sein, dass man in den USA auch etwas von Umwelt versteht. Hiesige Aktivisten sollten sich mit einem Programm vertraut machen, das in vielen Ausgestaltungen deutschen Pendants überlegen ist: das Gesetz Clean Air Act, das auf breiter Ebene CO2-Emissionen vermindern soll.
  1. Das Strafmaß für Verfehlungen ist ebenfalls deutlich höher als in Deutschland. Kaum vorstellbar, dass einer der hiesigen „Autominister“ mehr als nur ein Stirnrunzeln übrig hätte, wenn gleiches in Deutschland passieren würde. VW ist wie die anderen Autokonzerne sakrosankt. Auch dieser postfeudale und unkritische Kniefall vor dem Rückgrat der deutschen Industrie wäre bei konsequenter Umsetzung von TTIP passé.

Bei vielen Aktivisten scheint daher auch weniger die Sorge um die deutsche Umwelt der Antrieb für ihre fanatische Bekämpfung des Freihandelsabkommens zu sein. Ihnen geht es viel mehr um die Bedienung antiamerikanischer Ressentiments in der deutschen Bevölkerung, um einen naiven Anti-Kapitalismus sowie eine völkisch angehauchte Schollenromantik. Warum protestiert dann keiner von ihnen, wenn der deutsche Wirtschaftsminister Siegmar Gabriel, der „Verständnis für die TTIP-Skeptiker“ äußert, nur kurz nach der Einigung im Atomstreit nach Teheran reist, um dort mit den massenmordenden Mullahs Verträge für die deutsche Nuklearindustrie einzutüten?

Umweltverschmutzung, Strahlenbelastung, Krieg und Menschenrechtsverletzungen in massenhaftem Ausmaß – das interessiert eine deutsche Mutti im selbstgehäkelten Strickpulli nicht, wenn sie auf dem Öko-Markt ihre Pamphlete gegen TTIP verteilt. Der Iran ist weit weg!

Zur Eindämmung von Hasstiraden

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Eine Mitarbeiterin der Arbeiterwohlfahrt postet auf Facebook in einer öffentlichen Gruppe: „irgendwann wird es eh so kommen dass man hinz und kunz aufnehmen muss (sic!). dank meiner medizinischen Ausbildung wird bei mir keiner überleben.“ Ein Lehrling kommentiert das Bild auf dem sich ein junges Flüchtlingsmädchen an einem heißen Tag über die Abkühlung durch eine Wasserfontäne der Feuerwehr freut mit: Flammenwerfer währe (sic!) da die bessere Lösung gewesen. An Nachrichten über Flüchtlingsströme, Rassismus, Brandstiftung und Hetze fehlt es derzeit in keinem Medium. Insbesondere im Internet rottet sich ein Mob zusammen, der sich kaum mehr kontrollieren lässt. Beispiele wie das von Michael Viehmann zeigen, dass jede Hemmschwelle bereits überschritten wurde. Er postete das Bild eines toten, verschütteten Kleinkindes und kommentierte dies zynisch.

Der Europarat hat bereits vor einer dramatischen Zunahme von Hassreden im Internet gewarnt und auch aus dem Jahresbericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) vom 09. Juli 2015 geht hervor, dass das Internet als Medium Rassismus und Intoleranz fördert. Die Weitläufigkeit, Anonymität und auch die Schnelligkeit des Internets erschweren das Aufspüren verbotener Inhalte und deren strafrechtliche Verfolgung. Durch eine Zensur im Internet, würden Inhalte im Vorfeld überprüft und kontrolliert, um unerwünschte oder verbotene Inhalte zu verhindern. Unvermeidbar wäre ein Eingriff in die Meinungsäußerungsfreiheit und damit in einen unserer wichtigsten Pfeiler einer freien und demokratischen Gesellschaft.

Das Netz ist kein rechtsfreier Raum. Was ist erlaubt, was ist verboten? Wo kann ich mich strafbar machen und wen kann ich anzeigen?

Die sozialen Netzwerke wie Facebook und Twitter kontrollieren ihre Inhalte mit speziell dafür eingestellten Mitarbeitern. Die zigtausend Postings pro Tag machen es den Mitarbeitern jedoch unmöglich alle verbotenen Inhalte zu verfolgen. Sie sind deshalb auf die vielzähligen Hinweise der einzelnen Nutzer angewiesen. Nur mit dieser Hilfe kann die mittlerweile erhebliche Anzahl an strafrechtlich relevanten Inhalten gelöscht werden. Auch Google ist laut eigenen Angaben auf die Hinweise der einzelnen Nutzer angewiesen. Die Kriterien nach denen sich die Mitarbeiter der verschiedenen Plattformen richten, unterscheiden sich dabei von den Voraussetzungen die an ein strafrechtlich zu sanktionierendes Verhalten gestellt werden.

Jedes soziale Netzwerk und auch die Produkte von Google wie YouTube und Blogger stellen Tools bereit, die auf einfache Weise das Melden von strafrechtlich relevanten Inhalten ermöglichen. Die Meldungen erfolgen stets anonym und eine Verfolgung durch die Angezeigten ist nicht zu befürchten. Entsprechende Inhalte können auch bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Der Screenshot eines entsprechenden Kommentars auf Facebook kann bereits ein ausreichendes Beweismittel darstellen. Doch wann ist ein Kommentar oder ein Bild im Netz strafrechtlich relevant? Wo ist die Schwelle zum Eingreifen und was muss man sich als Nutzer gefallen lassen?

Grundsätzlich ist erst einmal jede Aussage vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt. Verboten sind nur bestimmte Äußerungen die vom Gesetzgeber verboten wurden. Diese Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit sollen den öffentlichen Frieden schützen, indem verfassungsfeindliche Äußerungen und Symbole nicht mehr verwendet werden. Sie sollen sich insbesondere nicht in den Alltag schleichen. Derartige einschränkende Normen enthält etwa der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sowie das Strafgesetzbuch (StGB). Hervorzuheben sind vor allem die §§ 86, 86a und 130 des Strafgesetzbuches. Auf diese Normen wird auch im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verwiesen.

86 StGB verbietet das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen. Hierunter fallen Schriften verbotener Parteien oder Organisationen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten. In Deutschland wurden bisher lediglich zwei Parteien verboten. Eine Verbotene Vereinigung stellt beispielsweise die Vereinigung Blood & Honour dar. Die entsprechende Verbreitung von Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und anderen Darstellungen sind ebenfalls verboten. Sie stehen den Schriften gleich.

Von §86a StGB werden optische und auch akustische Symbole der in §86 StGB bezeichneten verfassungswidrigen Organisationen erfasst. Das Symbol muss dabei von den verfassungswidrigen Organisationen selbst verwendet worden sein. Das bekannteste verbotene Zeichen ist das Hakenkreuz oder der NSDAP Partei-Adler der einen Eichenkranz mit Hakenkreuz in den Krallen hält. Verboten sind aber auch die Grußformeln wie „Heil Hitler“ oder „Sieg Heil“. Die Vorschrift erfasst ebenfalls Kennzeichen, die den Kennzeichen, der in §86 StGB verbotenen Parteien oder Organisationen, zum Verwechseln ähnlich sind und in ihrem Symbolgehalt in dieselbe Richtung weisen. Entscheidend ist dabei, ob der Symbolgehalt des ursprünglichen Kennzeichens vermittelt wird. Die lediglich ähnlichen Kennzeichen müssen einer Verwechslungsgefahr unterliegen. Andernfalls werden sie vom Tatbestand nicht erfasst.

Die Paragraphen 86 und 86a StGB werden eingeschränkt durch eine sogenannte Sozialadäquanz-Klausel. Ohne diese Klausel wäre selbst eine Aufklärung über die von den Verbotsnormen betroffenen Parteien und Organisationen etwa im Geschichtsunterricht nicht möglich. Der Tatbestand der §§86, 86a StGB ist ebenfalls nicht erfüllt, wenn es sich um Darstellungen handelt, die unter den Kunstbegriff fallen und eine Abwägung ergibt, dass die Darstellung dem Schutzzweck der Norm erkennbar zuwider läuft . Das kann etwa bei einer Satire, Karikatur, einem Spielfilm oder einem NS-kritischen Theaterstück oder einer Performance der Fall sein. Die Sozialadäquanz-Klausel macht es auch erst möglich, ein durchgestrichenes Hakenkreuz zu zeigen. Dies gilt allerdings nur für Fälle in denen eine Distanzierung zum Nationalsozialismus offenkundig und eindeutig ist.

Nach §130 StGB wird die Volksverhetzung unter Strafe gestellt. Diese Norm soll vor allem das Allgemeininteresse an einem friedlichen Zusammenleben sicherstellen und Diskriminierungen einzelner Bevölkerungsgruppen verhindern. Teile der Bevölkerung sind Personenmehrheiten, die auf Grund innerer oder äußerer Merkmale als unterscheidbarer Teil von der Gesamtheit der Bevölkerung abgrenzbar sind. Hierunter fallen beispielsweise: die Soldaten, die Katholiken, die Juden, die Zigeuner, die Asylbewerber, die dunkelhäutigen Menschen oder die Behinderten. Ein Angriff im Sinne des Absatz I Nr.2 ist immer gegeben, wenn sich der Täter mit der NS-Rassenideologie identifiziert oder wenn die von ihm vorgebrachte Äußerung in bejahendem Zusammenhang mit dieser Ideologie steht. Ausreichend sind Äußerungen, mit denen die Gleichwertigkeit der angegriffenen Bevölkerungsgruppe in der staatlichen Gemeinschaft zu Leben bestritten wird. Die Tathandlungen müssen ferner geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören. Für die Absätze II bis V gilt auch hier die Sozialadäquanz-Klausel um Tatbestände auszuschließen, die vom Schutzzweck der Norm nicht erfasst werden. Hierunter fällt etwa das Handeln eines Verdeckten Ermittlers.

Als schillerndes Beispiel für vorhandenes hetzendes Gedankengut dient der Fall eines Fußballvereins in Berlin: Eine Gruppe von 9 bis 12jährigen wird seit ein paar Wochen von einem neuen Trainer unterrichtet. Termine zum Training und sonstige Informationen erhalten die Eltern der Kinder über eine WhatsApp Gruppe. In den ersten Wochen war noch alles prima. Dann wechselte der Trainer sein WhatsApp Profilbild. Diesen Monat hat der Verein eine Benefiz-Veranstaltung für Asylbewerber geplant. wp_ss_20150826_0001

Was tun? Augen zu und durch; immerhin will der Kleine Fußball spielen? Nein. Das Verhalten muss zumindest dem Vereinsvorstand gemeldet werden. Er sollte wissen mit welchen Trainern er sich schmückt. Nur so wird dem Vorstand ermöglicht gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einzuleiten und einer braunen Verfärbung entgegenzutreten. Insbesondere in Fußballvereinen ist der Rechtspopulismus kein seltenes Phänomen. Möglich wäre auch eine Anzeige. Der abgebildete NSDAP Partei-Adler mit gelbem Schild in den Klauen, stellt zwar kein Kennzeichen im Sinne des §86a StGB dar, welches von einer verfassungswidrigen Organisationen selbst verwendet wurde, denn ursprünglich hatte der Adler den Eichenkranz mit Hakenkreuz im Griff und auch ein objektiver Betrachter würde den hier abgebildeten Adler nicht mit dem ursprünglichen Partei-Adler verwechseln. Der Symbolgehalt des NSDAP Partei-Adlers in Verbindung mit der Aufschrift „Bitte Flüchten sie weiter. Es gibt hier nichts zu wohnen.“ stellt aber sicherlich eine relevante Volksverhetzung nach §130 I Nr.2 StGB dar. Das Schild kann nicht anders verstanden werden, als dass Asylbewerber hier nicht willkommen sind und sie gebeten werden, weiter zu ziehen.

Nicht erforderlich ist, dass der volksverhetzende Inhalt öffentlich geäußert wird. Ebenso wenig, dass Angehörige des Bevölkerungsteils von dem Inhalt Kenntnis erlangen. Die Tat muss geeignet sein den öffentlichen Frieden zu stören. Ausreichend ist bereits eine abstrakte Gefährdung. Eine Störung oder konkrete Gefährdung des öffentlichen Friedens muss nicht eingetreten sein.

Der Strafrahmen der dargestellten Delikte reicht von Geldstrafe bis hin zu drei Jahren Freiheitstrafe. Haftstrafen werden allerding selten verhängt. Bei Ersttätern werden meist nur Geldstrafen verhängt oder das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Die Straferwartung hängt dabei immer vom Einzelfall ab. Entscheidend ist die schwere der Tat. Handelt es sich um einen Wiederholungstäter oder empfindet der Täter bereits nach kürzester Zeit Reue? Ein Rücktritt durch das Löschen des eigenen Kommentars ist nicht möglich. Dadurch kann lediglich das Ausmaß eingeschränkt werden und auch die Wahrscheinlichkeit einer Anzeige wird dementsprechend verringert. Das Delikt ist allerdings in dem Zeitpunkt beendet, in dem das strafrechtlich relevante Kommentar abgegeben und auf der Pinnwand hochgeladen wird.

Nur wenige Posts verstoßen gegen das Strafgesetzbuch und nicht alle gehen so tief unter die Gürtellinie wie die eingangs genannten Beispiele. Klar ist aber, dass das Netz von seinen Nutzern gestaltet werden muss. Nur wenn sich eine geschlossene Mehrheit unverkennbar gegen derartige Hasstiraden positioniert, kann deren Ausweitung eingedämmt werden.

Gefühl oder Härte – wie umgehen mit den Flüchtlingsströmen?

Bildschirmfoto 2015-08-24 um 15.17.14Nur wenigen Flüchtlingen sieht man an, ob sie aus politischen oder aus wirtschaftlichen Gründen ihr Heimatland verlassen. Sie tragen Billig-Jeans, T-Shirts und Sport-Trikots, die aus westeuropäischen Altkleider-Containern stammen könnten. Allein die Route der Flucht gibt Hinweise. Eine mörderische Reise, die bei den Menschen Spuren hinterlassen hat. Erst die Todesmärsche aus den umkämpften Gebieten im Irak und Syrien – entweder auf der Flucht vor den Bomben Assads oder dem Terror der „Daesch“ im sogenannten Islamischen Staat – dann die Todeskämpfe auf Flüchtlingsschiffen, die Schleuser und Menschenhändler zu schwimmenden Sardinenbüchsen umfunktioniert haben. „Seelenverkäufer“ – selten war der Ausdruck passender als für die derzeitige Tragödie, die sich im Mittelmeer abspielt.

Dagegen ist die Anreise der Flüchtlinge aus dem Balkan vergleichsweise komfortabel. Die Grenze von Mazedonien zu Griechenland, an der sich derzeit die Flüchtlinge aus Vorderasien stauen, liegt hinter Ihnen, vor ihnen die Aussicht auf ein besseres Leben in Deutschland, Österreich oder Schweden. Viele von ihnen – vor allem die Roma – haben in ihren Herkunftsländern Verfolgung erlebt, aber ist ihr Schicksal deshalb vergleichbar mit schwer traumatisierten Jesidinnen, Kurden oder Christen aus Syrien oder dem Irak?

Politisch Verfolgte genießen laut Artikel 16a im Grundgesetz Asylrecht. Doch das gilt, so Absatz 3, nicht für Staaten, „bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet.“ Seit November 2014 gelten Serbien, Bosnien und Mazedonien als „sichere Herkunftsländer“. Demnächst sollen auch noch Albanien, Kosovo und Montenegro dazu kommen. Anträge aus diesen Ländern gelten als „offensichtlich unbegründet“ und verkürzen die Antragszeit – um 10 Minuten!

„Symbolpolitik“, sagen daher Politiker wie Anton Hofreiter. Andere politische Gruppen und kirchlichen Verbände lehnen das Konzept der „sicheren Herkunftsländer“ komplett ab und fordern ein „Bleiberecht für alle“. Sie würden offensichtlich jeden nehmen, der aus einem Land mit unklaren Verhältnissen kommt und in das politisch nützliche Verfolgungs-Schema passt, das sich eine bestimmte Barmherzigkeits-Branche von allen (!) Herkunftsländern macht.

Doch hat jemand schon einmal darüber nachgedacht, dass der Stempel „unsicheres Herkunftsland“ auch jene Orte zu Paria-Staaten abqualifiziert, die sich gerade von den Folgen des Balkankriegs erholt haben und nun unter großen Mühen dabei sind, die Bedingungen für den EU-Beitritt zu erfüllen. Wer Albanien mit Syrien vergleicht, beweist nicht nur seine Ahnungslosigkeit, sondern auch seine Arroganz, indem er einem chauvinistischen Drang nach kultureller und sozialer Bevormundung Vorschub leistet. Ein mitunter gutgemeintes, aber letztendlich hilfloses Helfer-Syndrom, das den Flüchtling zum Objekt und seine Verhältnisse zur Projektionsfläche für eigene Wünsche und Sehnsüchte degradiert. Fast jeder zweite Flüchtling kommt vom Balkan – und wird in seiner Heimat dringender gebraucht als in Deutschland.

Kein Wunder, dass sich die betroffenen Länder dagegen verwahren, von Weltverbesserern wieder mal als vordere Kampfzone für ideologische Grabenkriege missbraucht zu werden. Sie wollen auf Augenhöhe wahrgenommen werden und sind wie der Ministerpräsident Montenegros, Milo Dukanovic, davon überzeugt, „dass Montenegro alle Kriterien erfüllt, um als sicherer Herkunftsstaat im Sinne des deutschen Rechts klassifiziert zu werden.“

Und noch einen unangenehmen Nebeneffekt hätte die unterschiedslose Behandlung der Flüchtlinge: Wenn es bei den Flüchtlingsströmen nach Deutschland bleibt – 800.000 werden es wohl in diesem Jahr – braucht man kein Prophet zu sein, um weitere Ausschreitungen gegen Flüchtlingsunterkünfte wie in Heidenau zu prophezeien. Die Schläger des braunen Mobs sind nur der militante Arm einer nicht unbedeutenden fremdenfeindlichen Bevölkerungsgruppe, die umso größer und stärker wird, je weniger die Politik in der Lage ist, das Asylrecht gegen Missbrauch zu schützen. Und bei manchen „Bleiberecht für alle“-Vertretern hat man sogar den Eindruck, dass sie die rechten Gewalttäter förmlich herbei provozieren, um sie dann umso lautstärker zu bekämpfen. Es steckt offensichtlich eine Sehnsucht nach Krawall in jedem Flüchtlingshelfer.

Gerade um jenen zu helfen, die es wirklich verdienen, muss man alle anderen – und zwar schon im Vorfeld – ablehnen, die nur eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lebensverhältnisse erhoffen, so verständlich das auch sein mag. „Gefühl und Härte“ – so lautete ein alter Slogan der Studentenbewegung! Für die Letztbetroffenen kann ein Einwanderungsgesetz Sorge tragen!