Großhandel und Fachgeschäfte sind seit dem 24.Oktober 2015 verpflichtet Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts zurückzunehmen. Das ganze natürlich kostenlos. Unter einem Großhandel wird ein Geschäft von mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche verstanden. Rücknahmepflichtig sind auch Online-Händler. Für kleinere Händler gilt das neue Gesetz nicht. Großhändler müssen kleinere Elektrogeräte auch zurücknehmen, wenn der Kunde kein Neues kauft. Klein ist ein Elektrogerät, sofern es keine längere Kante als 25 Zentimeter hat. Selbstverständlich können Elektrogeräte weiterhin auch auf dem Recyclinghof abgegeben werden. Durch das Gesetz soll vermieden werden, dass kaputte Elektrogeräte nicht achtlos weggeworfen werden. Es dient dem Umweltschutz und die in den Elektronikgeräten enthaltenen – zum Teil wertvollen – Rohstoffe sollen wiederverwertet werden.