Morgen, GEMA, wird`s was geben

Lion with headphonesWenn der 5jährige Benjamin mit seiner Kita zum Laternenbummel ins vorweihnachtliche Berlin ausrückt, um ein kräftiges „Rabimmel, Rabammel, Rabumm“ erklingen zu lassen, weiß er nicht, dass wenn Mammi Lied- und Notenkopien zum mitsingen erhält, nicht nur die Laternen sondern vor allem die „Augen“ der GEMA leuchten. 55 Euro und 7 Prozent Mehrwertsteuer zahlt ein Kindergarten für 500 Kopien im Jahr.

Es gibt wohl kaum eine Gesellschaft, die nach der GEZ verhasster ist als die GEMA. Kurz nach dem Krieg hervorgegangen aus der nationalsozialistischen, von Juden bereinigten STAGMA nimmt sie die Verwertung „musikalischer Aufführungs- und mechanischer Vervielfältigungsrechte“ für die ihr angeschlossenen Urheber wahr und hat inzwischen durch zahllose Verträge mit in- und ausländischen Verwertungsgesellschaften ein geradezu monströses Monopol geschaffen, gegen das in seiner nahezu lückenlosen Abdeckung große Monopole aus der Stahl- und Energiebranche wie Waisenknaben aussehen. Das Kartellamt ist machtlos. Selbst große Weltkonzerne wie Sony, Google und Amazon fürchten inzwischen die Macht des Verwertungs-Riesen aus Deutschland!

So vergeht kaum eine Woche, in der nicht irgendeine weitere Episode aus der ohnehin an Absurditäten nicht gerade armen GEMA-Geschichte bekannt wird: Mal ist es eine türkische Hochzeit, auf die sich ein GEMA-Kontrolleur geschlichen hat, um auf diese Weise den öffentlichen Charakter der Veranstaltung zu beweisen, mal ist es ein Singkränzchen dementer Seniorinnen, die Post von der GEMA bekamen, weil sie ihre Musikfolgen nicht zur Genehmigung eingereicht hatten. Und vollkommen undurchschaubar wird es, wenn der Tabellendschungel der GEMA mit pauschalierten Flächenberechnungen, Prozentanteilen von Einnahmen und sogar Lautstärkemessungen zur Anwendung kommt. Da werden plötzlich Flüsterkneipen zur Eventgastronomie hochgejazzt – nur weil, wie etwa in der Nürnberger „Blume aus Hawaii“, der Kontrolleur 95 Dezibel gemessen haben will. Das entspricht einem Drucklufthammer in ein Meter Entfernung. Und kostet laut GEMA-Tabelle mehr als das Dreifache der vorherigen Gebühren.

„Dreh Dich nicht um, der GEMA-Kommissar geht um!“, heißt es mittlerweile in Kneipen zwischen Flensburg und Rosenheim. Kritik wie vom Gastronomieverband DEHOGA bügeln GEMA-Obere wie der ehemalige Rattles-Sänger und stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Frank Dostal als „Bullshit“ ab: „ Wir sagen, was wir wollen, genauso wie es Lokführer tun. Werden die dann mit Scheiße beschmissen?“ Nein! Vielleicht auch, weil deren Wortwahl nicht ganz so fäkal ist wie die aus dem Hause GEMA.

Durch ihre harte und für den Laien vollkommen undurchsichtige Preispolitik hat die GEMA den entgegengesetzten Effekt erreicht: Statt möglichst viele Veranstalter zu GEMA-Zahlern zu machen, hat sie das musikalische Leben in Deutschland nahezu ausgetrocknet. Während große Veranstalter, Diskotheken, Rundfunksender, Kirchen und Schulen die Gebühren über Rahmenverträge aus der Portokasse zahlen, sind die zahllosen Kulturinitiativen auf kommunaler Ebene oft auf Spenden und ehrenamtliche Tätigkeiten angewiesen. Geld und Zeit für die GEMA hat da niemand übrig. Lieber verzichten Weihnachtsmärkte und Dorffeste, Scheunenparties und Wohltätigkeitsbasare auf musikalische Untermalung, als sich mit den GEMA-Kontrolleuren anzulegen. Leidtragende sind die kleinen Musiker.

Dabei haben die meisten Veranstalter nichts gegen Zahlungen an die Urheber der Musik, nur ist für viele nicht nachvollziehbar, warum bei einem Weihnachtsmarkt die Gesamtfläche zur Berechnung herangezogen wird und nicht der Hörbereich um eine Bühne. Selbst die renommierte Großveranstaltung Fête de la Musique mit über 1000 Bühnen in 50 deutschen Städten, auf denen ohne Eintritt und honorarfrei Musik angeboten wird, ist in ihrer Existenz bedroht, weil – so der Vorwurf der Organisatoren – sie von der GEMA behandelt werden wie ein kommerzieller Konzertveranstalter.

Längst gehen nicht nur die GEMA-Nutzer auf die Barrikaden, auch die Mitglieder sind über das undurchsichtige Abrechnungssystem, das vor allem die großen Stars zu begünstigen scheint, sauer. Der Sprecher des Rock & Pop-Musiker-Verbands (DRMV), Ole Seelenmeyer, kritisiert, dass ein neues Abrechnungsverfahren in einer Nacht- und Nebelaktion ohne Mitgliederentscheid vom Vorstand durchgesetzt wurde, von dem hauptsächlich „dessen Mitglieder, so auch dessen damaliger Vorsitzender Otto Krause“ profitieren. „Diesem wirft er Ausbeutung und persönliche Bereicherung vor, da er mitunter das 100fache der für die Aufführung seiner alten Schlager eingenommenen Lizenzgebühren kassiere, während Rockmusiker nur 10 % der eingezahlten Lizenzgebühren zurückerhielten.“ (Quelle: Wikipedia)

Die Independent-Musikerin Barbara Clear machte sogar die Probe auf’s Exempel. Die Sängerin, die als Veranstalterin ihrer eigenen GEMA-pflichtigen Werke auftritt, behauptetweit mehr an Veranstalter-Gebühren für ihre Songs gezahlt zu haben, als sie als Urheberin aus dem Topf zurück erhielt. Wo ist das Geld? In den Taschen alter Schlager-Funktionäre?

Dass sich die GEMA dieses Verhalten leisten kann, liegt vor allem an ihrer beherrschenden Stellung auf dem Musikmarkt, die sogar dazu geführt hat, dass ein eherner Rechtsgrundsatz in Deutschland umgekehrt wurde: jede Partei trägt die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der ihr günstigen Rechtsnorm. Der BGH hat schon mehrfach klargestellt, dass angesichts der Tatsache, dass die GEMA durch ihre Gegenseitigkeitsverträge mit in- und ausländischen Gesellschaften einen Ausschließlichkeitsanspruch für Tanz- und Unterhaltungsmusik erworben habe, es dem Nutzer zuzumuten sei, zu beweisen, dass er keine Musik aus dem GEMA Repertoire verwende. Zunächst wird deshalb erst einmal vermutet, es handele sich um Tanz- und Unterhaltungsmusik deren Rechte von der GEMA wahrgenommen werden.

Diese sogenannte GEMA Vermutung kollidiert eigentlich mit § 13b Abs. 1 aus dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG), in dem es heißt: „Veranstalter von öffentlichen Wiedergaben urheberrechtlich geschützter Werke haben vor der Veranstaltung die Einwilligung der Verwertungsgesellschaft einzuholen, welche die Nutzungsrechte an diesen Werken wahrnimmt.“ Nun könnte man auf die Idee kommen, dass die Pflicht zur Einholung der Einwilligung bei GEMA-freier Musik entfällt, doch die GEMA Vermutung führt dazu, dass bei jeder Aufführung von Musik aus dem Tanz- und Unterhaltungsbereich davon auszugehen ist, es handele sich um Musik aus dem GEMA Repertoire. Die Wiedergabe muss deshalb generell bei der GEMA angezeigt werden. Ob die Nutzungsrechte von der GEMA wahrgenommen werden oder nicht, spielt keine Rolle.

Die Anzeigepflicht zieht dann die Programmpflicht nach sich. Hierbei muss die GEMA nach der Veranstaltung vom Veranstalter über die wiedergegebene Musikfolge informiert werden. Verletzt der Veranstalter eine seiner Pflichten, verlangt die GEMA bei den sog. kleinen Musikrechten Schadensersatz mit einem 100%igen Aufschlag auf den eigentlichen Tarif. Sie beruft sich dabei auf § 97 Urheberrechtsgesetz (UrhG), wonach dem Urheber bei Verletzung Schadenersatz zusteht. Dieser Kontrollzuschlag wird von der GEMA für den zu leistenden Kontrollaufwand gefordert und ist von den Richtern abgesegnet. Er sei zum Schutz des geistigen Eigentums, welches besonders leicht verletzt werden könne, notwendig.

In der Praxis hat dies zu einer großen Rechtsunsicherheit geführt. Kaum ein Veranstalter, der noch weiß, wann er was wie zu tun hat, um sich GEMA-getreu zu verhalten. Die GEMA nutzt dieses Chaos aus und verschickt Rechnungen mit Kontrollzuschlag im großen Stil, sobald sie einen Verstoß wittert – und verhält sich dabei nicht viel anders als die berüchtigten Abmahnvereine. Im Zweifel zahlt der Veranstalter, auch wenn es keine Rechtsgrundlage für die Forderung gibt.

Spielt ein Veranstalter ausschließlich klassische Musik aus Originalkompositionen, bei denen die Komponisten länger als 70 Jahre tot sind, kann er die Rechnungen beispielsweise getrost in den Papierkorb werfen. Da es sich hier eindeutig nicht um Tanz- und Unterhaltungsmusik, sondern um ernste Musik handelt, entfällt die sogenannte GEMA-Vermutung und es muss vor der Aufführung auch um keine Genehmigung gebeten werden. Dasselbe gilt für alte unbearbeitete Kinder-, Volks- und Weihnachtslieder, die als Volkseigentum ebenfalls nicht zum GEMA-Repertoire gehören.

Zum Jahresanfang hat die GEMA angekündigt, die Aufnahmegebühr für Urheber drastisch anzuheben, um satte 76 %. Sie begründet dies damit, „ihren Mitgliedern in einem zunehmend digitalen und komplexer werdenden Umfeld auch weiterhin qualitativ hochwertige Leistungen anzubieten.“ Im Klartext heißt das wohl so viel wie: Nach dem die emsigen GEMA-Kontrolleure jedes Wochenblatt, jede noch so winzige Veranstaltungsspalte in einem Programmblättchen nach verdächtigen Konzerten durchforstet haben, werden sie sich im nächsten Jahr wohl vor allem das Internet vornehmen. Wehe dem, der da als Musiker seine eigene Musik zum kostenlosen Download anbietet. Denn selbstverständlich muss er auch hier erst einmal die GEMA um Erlaubnis fragen und gegebenenfalls Gebühren zahlen, sofern er selbst einen Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA geschlossen hat. Denn, was viele nicht wissen, die Urheber schließen mit der GEMA in der Regel einen Exklusivvertrag ab.

In einem Land, in dem das Kartellamt mit Argusaugen darüber wacht, dass sich keine marktbeherrschenden Zusammenschlüsse bilden, hat sich fast unbemerkt ein mächtiges Monopol gebildet, das inzwischen so stark ist, dass es ein eigenes Recht erschaffen hat und auch das Kulturleben maßgeblich beeinflusst. Deutschland ist vielleicht noch das Land der Dichter und Denker. Das Land der Musiker ist es seit der GEMA nicht mehr!

Islam – No Direction Home!

Bildschirmfoto 2015-11-20 um 01.00.46Es ist ein bekanntes Ritual, das jedem Terror-Anschlag mit islamistischem Hintergrund folgt. Kaum ist die Trauerzeit vorbei, schlägt die Stunde der Flagellanten. Prominente Büßer erobern die Sendeplätze und üben sich in öffentlicher Selbstgeißelung. Nicht der Islam sei schuld, sondern wir, die wir den Nahen Osten mit Krieg überziehen, Waffen liefern und somit die Terroristen selbst hervorgebracht hätten. Fehlt nicht viel – und die Überlebenden des Massakers müssen um Entschuldigung bitten, dass durch sie wieder einmal ein Schatten auf die Hochglanz-Idylle der multikulturellen Gesellschaft gefallen ist.

Zum Glück sehen es die Muslime selbst etwas entspannter. Millionen von ihnen verurteilten den Terror mit den knappen Worten: „Nicht in unserem Namen“. Das ist gut so! Falsch ist jedoch der nun schon bis zum Erbrechen wiederholte Zusatz, den alle hochrangigen Islamvertreter und ihre Verteidiger wie ein Mantra vor sich hertragen: „Das hat mit dem Islam nichts zu tun“. Zum Beweis werden Suren zitiert, die einen anderen friedlicheren Islam verkünden, als es der Islamische Staat praktiziert.

Doch bei näherem Hinschauen zerbröselt diese Kuschel-Offensive für den Koran. Oft sind die Passagen aus dem Zusammenhang gerissen, haben eine andere Bedeutung als behauptet, gelten nur in der Umma oder – anders herum – nur für die Vasallen, denen man Regeln auferlegte, um sie besser zu beherrschen. Besonders sinnfällig ist das bei der berühmten „Friedenssure“ 5,32, die in keiner Talkshow über die angebliche Gewaltlosigkeit des Korans fehlen darf: „Wer ein menschliches Wesen tötet, ohne (daß es) einen Mord (begangen) oder auf der Erde Unheil gestiftet (hat), so ist es, als ob er alle Menschen getötet hätte.“ Das klingt schwer nach einem Bibelwort und gefällt daher den Christen. Und das ist kein Zufall: Mohammed hat diese Regel den Juden auferlegt, denn der entscheidende Zusatz, den fanatische Islamflüsterer wie Jürgen Todenhöfer praktischerweise immer weglassen, lautet: „Aus diesem Grunde haben wir den Kindern Israels vorgeschrieben: Wer ein menschliches Wesen tötet … usw.“ – also ein Befehl! Dass diese Regel nicht für Muslime gilt, erfährt man einen Vers weiter: 5, 33: „Der Lohn derjenigen, die Krieg führen gegen Allah … ist indessen (der), dass sie allesamt getötet oder gekreuzigt werden, oder dass ihnen Hände und Füße wechselseitig abgehackt werden“ – also so, wie man den Islam aus der Geschichte kennt und liebt. Denn seit Mohammeds Kampf gegen die Quraish 624 n. Chr. ist der Orient ein einziges Schlachtfeld, eine vordere Kampfzone zwischen Medina und Mekka, zwischen Umayyaden und Husainiten, zwischen Sunna und Schia, zwischen Rechtgläubigen und Ungläubigen – manchmal mit Beteiligung des Okzidents, meist jedoch ohne. Die Araber, die auch den Kolonialismus und den modernen Sklavenhandel erfanden, brauchten beim Töten keine Unterweisung aus Rom.

Nun braucht man ohnehin viel Phantasie, um sich angesichts der Tatsache, dass in rund 17 islamischen Staaten die Scharia zum Tragen kommt – in fünf von Ihnen mit dem All-Inclusive-Angebot: Steinigen, Verstümmeln, Enthaupten – einen friedlichen Kern der Religion vorzustellen. Neben dem IS wetteifern noch 10 weitere große Dschihadgruppen von Ansar al-Scharia in Nordafrika bis al-Shabaab in Somalia um den Preis des grausamsten Wegs zu Gott – und ziehen dabei eine Blutspur durch die Welt, die jede andere Terrororganisation vor Neid erblassen lassen müsste. Haben die alle ihren Koran nicht gelesen, wie Todenhöfer vermutet?

Im Gegenteil. Es gibt nämlich entgegen der allgemeinen Ansicht, dass es sich bei dem Koran um ein weitgehend poetisches Werk mit einem faszinierendem Mystizismus handelt, auch Suren mit eindeutiger Gewaltverherrlichung und geradezu abstoßender Erniedrigung von Frauen als Sexsklavinnen und Reproduktionsspielzeug: „Euere Frauen sind euch ein Saatfeld. Geht zu euerem Feld, wie ihr wollt“ (2,223) oder: „Diejenigen aber, deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet, warnt sie, meidet sie in den Schlafgemächern und schlagt sie.“ (4,34). Friedlich ist der Islam meist nur wenn es um die Organisation des eigenen Gemeinwesens geht, der Gruß Salam Aleikum (Friede sei mit Dir) wird nur unter Muslimen ausgetauscht. In der Auseinandersetzung mit den Ungläubigen ist jedoch so ziemlich alles erlaubt, kein Wunder für eine Schrift, die aus losen Überlieferungen während heftiger Kämpfe entstand: „Ich werde die Herzen der Ungläubigen mit Panik erfüllen. Trefft sie oberhalb ihrer Nacken, und schlagt ihnen alle Fingerspitzen ab!“ , (8,12), „Und tötet sie, wo immer ihr sie trefft, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben.“ (2,191), „Als die schlimmsten Tiere (dawaabb) gelten bei Allah diejenigen, die ungläubig sind und (auch) nicht glauben werden.“ (8,55) Und so geht es weiter und weiter …

Nun könnte man einwenden, dass es auch im Alten Testament von solchen Gewaltanweisungen nur so wimmelt. Dabei wird jedoch vergessen, dass das Neue Testament einen deutlich pazifistischen Grundton anstimmt: „Euch allen sage ich: Liebt eure Feinde und tut denen Gutes, die euch hassen.“ (Lukas 6,8). Jesus wollte mit der Racheprosa des Alten Bundes brechen: „Wenn dich einer auf die linke Backe schlägt, dann halt ihm auch die andere hin“ (Mat 5,39).

Das Kreuz mit dem Koran ist dann auch weniger die Existenz dieser Blut- und Gewaltsuren, sondern vielmehr der Umgang mit ihnen. Während sich bei den großen christlichen Kirchen längst eine Hermeneutik durchgesetzt hat, die den spirituellen Gehalt der heiligen Schriften einer historisch-kritischen Bibelexegese unterzogen hat, verharrt der Islam immer noch auf dem Standpunkt, dass Mohammed zwar menschliche Züge trug, aber als Träger der göttlichen Offenbarung unfehlbare Wahrheiten verkündete. Damit können sich auch die islamistischen Blutsäufer direkt auf Mohammed berufen. Im Gegensatz zur christlichen Theologie, die dank der vielen Autoren – die oft zum selben Sachverhalt Unterschiedliches publizierten – schlussendlich zu der Überzeugung kam, dass es sich bei der Bibel um ein mehr oder weniger göttlich inspiriertes, aber letztendlich doch zeitgebundenes Menschenwerk handelt, ist für den gläubigen Muslim der Koran selbst ein „göttliches Wesen“. Ausgelegt (al-tafsir) wird nur, wenn sich Widersprüche ergeben.

Doch der größte Webfehler im Islam ist Mohammed selbst. Er ist nicht nur Gottgesandter und „heiliges Siegel“ – er ist der letzte Prophet! Damit schwindet jede Hoffnung, dass sich aus den Reihen der islamischen Geistlichkeit ein Reformer wie etwa Luther hervortut, der dem Glauben eine neue und zeitgemäße Richtung gibt und den Glauben in einen friedlichen Hafen lenkt. „No Direction Home“, möchte man mit Bob Dylan sagen. Eine lost religion, die sich eine spirituelle Sackgasse geschaffen hat, in der es keine Wendemöglichkeit gibt.

Kaum bemerkt, hat sich vor wenigen Monaten Papst Franziskus bei den südamerikanischen Ureinwohnern für die Verbrechen der Katholischen Kirche entschuldigt, so wie es zuvor auch schon Papst Johannes Paul II. bei den Juden getan hat. Niemand will, dass sich hochrangige Islamvertreter für die IS-Morde entschuldigen – aber ein paar klärende Wort darf die Welt nach Paris schon erwarten.

Für Paris beten oder sterben?

Bildschirmfoto 2015-11-16 um 10.16.27Und noch einer, der sich in diesen Tagen an kunstvollen Wortverrenkungen übt, um ein Paradoxon zu beschreiben. Lorenz Maroldt, Chefredakteur des Tagesspiegels: „Wie verteidigen wir unsere Freiheit, ohne sie zu opfern.“ Er widerspricht Springer-Vorstand Mathias Döpfner, der in einem Editorial geschrieben hatte: „Wir brauchen keinen linken oder rechten Populismus. Sondern eine Radikalisierung der Mitte.“ Maroldt: „Hat sich diese Mitte nicht schon längst radikalisiert – in einer für die Gesellschaft gefährlichen Art und Weise?“ … und meint vermutlich Pegida.

Nun stammt der Begriff „Extremismus der Mitte“ von dem amerikanischen Soziologen Seymour M Lipset, der die Öffnung des durch Wirtschaftskrise schwer gebeutelten liberalen Mittelstands der Dreissiger Jahre für die radikalen Parolen der NSDAP beschreiben wollte. Das war sicherlich von Döpfner so nicht gemeint. Der Satz verweist gerade in seiner Abgrenzung zu rechtem und linkem Populismus auf etwas anderes: auf die Bereitschaft der Menschen etwas für ihre Freiheit zu tun, sich also nicht in spätrömischer Dekadenz darauf zu verlassen, dass sich die Bedrohung von alleine erledigt. Und ansonsten, wie es Nils Minkmar vom „Spiegel“ gerade schrieb, gelegentliche Anschläge als Preis für die Freiheit hinzunehmen – als gottgebenes Schicksal sozusagen, was mit Verlaub ziemlicher Unsinn ist.

Nun hat schon Thomas Hobbes 1651 im „Leviathan“ die Schwierigkeiten beschrieben, die daraus entstehen, wenn der Bürger einen Vertrag mit dem Staat schließt. Genau genommen: Der Bürger muss, um mehr Sicherheit zu bekommen, sich die Einschränkung bestimmter bürgerliche Freiheitsrechte gefallen lassen. An dieser Güterabwägung hat sich bis heute nichts geändert. Schrankenlose Freiheit ist mit ihrem Schutz nicht in Einklang zu bringen – und es ist unerträglich, dass eine snowdenbesoffene Gesellschaft sich zu Tode debattiert, ob und wie lange eine Vorratsdatenspeicherung statfinden darf, während sich gleichzeitig Terroristen und andere Feinde der Offenen Gesellschaft über die elektronischen Medien zu schwersten Straftaten verabreden.

Krass gesagt: Wer die Freiheit nicht verteidigen will, weil er sonst glaubt, Kerninhalte zu opfern, hat sie nicht verdient. Es ist nur eine andere Beschreibung für Bequemlichkeit. Freiheit ist kein Lifestyle-Attribut, keine kostenlose Serviceleistung des Staates, die wie der Strom aus der Steckdose kommt, sie ist ein Wesensmerkmal unserer Gesellschaft, für das man kämpfen muss. Denn eines haben die Dschihadisten uns voraus: Sie glauben an das, wofür sie sterben.

Handel muss Elektrogeräte zurücknehmen

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