(Whistle-)Blowing In The Wind

Bildschirmfoto 2015-08-17 um 22.46.00Sind wir nicht alle ein wenig wie die coolen Jungs von netzpolitik.org. Nerd-Brille aufgesetzt, dazu ein lustiges Hipster-Hütchen – und schon zeigen wir es den Mächtigen dieser Welt. Artikel 5 Grundgesetz macht es möglich: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten … Eine Zensur findet nicht statt.“ Und wenn dann doch mal ein übereifriger Generalstaatsanwalt Ermittlungen aufnehmen will, sorgt der Justizminister dafür, dass er vorzeitig in den Ruhestand wandert.

Landesverrat hin oder her – Whistleblowing ist ein Grundrecht. So unverzichtbar wie ein USB-Stick, auf dem mindestens 1000 Dokumente mit dem Stempel „Streng Geheim!“ Platz haben. Und solange die Whistleblower nur die delikate Geheimsache entgegennehmen, auswerten und veröffentlichen, droht ihnen auch keine Strafverfolgung. Nur der Diebstahl selbst und der Landesverrat nach §94 StGB kann geahndet werden.

Doch was ist an der Erkenntnis, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz jetzt auch noch das Internet überwachen will, tatsächlich so neu und originell, dass es an Landesverrat grenzt, wenn man es veröffentlicht. Erstaunt sind wir eher, dass die Schlapphüte um das Internet offensichtlich bislang einen großen Bogen gemacht haben. Vielleicht, weil sie so wenig davon verstehen? Also Ball flach halten – und das große Geheimnis etwas herunterdimmen. Wen kümmert es? The Answer is (Whistle)-Blowing In The Wind!

Doch was im Umgang mit Staatsgeheimnissen – allerdings nur in Deutschland! – meist glimpflich verläuft, kann bei anderen Geheimnisverstößen zu üblen Folgen führen. Denn da ist noch Absatz 2, Artikel 5: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Insbesondere Letzteres führt dann auch zu den meisten Verurteilungen von Menschen, die glauben, einfach nur ihr verfassungsmäßiges Recht auf Meinungsäußerung wahrgenommen zu haben. Die Zahl der Verfahren wegen Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede wächst explosionsartig. Und ein Ende ist nicht absehbar.

Grund dafür ist, dass inzwischen mit den Verbreitungsmöglichkeiten der elektronischen Medien jeder sich sein eigenes Forum schaffen kann, wo er dann schaltet uns waltet, wie er will. Da werden Ex-Freundinnen bloßgestellt, Nachbarn diffamiert und der Chef dem Gespött einer höhnischen Netzgemeinde preisgegeben. Doch die Strafen für solcherlei Meinungsäußerungen können empfindlich sein – nach § 186 StGB kann bei Verstößen sogar bis zu einem Jahr Gefängnis verhängt werden. Oft reicht eine Tatsachenbehauptung, für die der Betreffende keinen Beweis anführen kann.

Aber auch Geheimnisse, die man beweisen kann, dürfen nicht einfach in die Öffentlichkeit getragen werden. So gehören die Persönlichkeitsrechte zur schützenswerten Sphäre eines jeden Menschen, die umso höher zu bewerten sind, je tiefer in die Sphäre eingedrungen wird. Man muss sich das wie bei einer Zwiebel vorstellen. Ganz außen ist das Individuum als Teil des Kollektivs, tief innen geht es um seine intimsten Geheimnisse: Sexualität, Krankheit, Tod. Geheimnisse, die viele Menschen nicht einmal mit ihren engsten Angehörigen teilen wollen.

Kein Journalist hat das Recht, Bilder oder Texte über Prominente zu veröffentlichen, die in ihre Intimsphäre eindringen – egal, ob es sich Michael Schumacher, Caroline von Monaco oder Tom Cruise handelt, die zwar als Personen der relativen Zeitgeschichte mit einem geringeren Schutzanspruch als Normalbürger ausgestattet sind, trotzdem ein Recht auf die Wahrung ihrer Privatsphäre haben.

 Wer also Pressefreiheit fordert, Meinungsfreiheit ausübt, Geheimnisse verrät, sollte sich klar sein, dass Artikel 5 nicht schrankenlos ist. Jeder, auch der Staat, hat ebenfalls Rechte, die möglicherweise dagegen stehen!

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s