Akt 1
Die Schlapphüte vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beschließen eine vollkommen neue und überraschende Art der Überwachung durch ein eigenes Fachreferat “Soziale Medien”. Scheinbar hatte man Facebook, Twitter & Co. bislang nicht auf dem Radar und hoffte wohl, dass das bei den Verfassungsfeinden – Rechte, Linke, Salafisten – ebenso der Fall war.
Akt 2
Irgendjemad sticht diese Information an die Medien durch, genauer an Beckedahl und Frenzel von netzpolitik-org. Die veröffentlichen die Unterlagen und BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen bekommt ob dieses Verrats von angeblichen Staatsgeheimnissen Schnappatmung
Akt 3
Doch statt in den eigenen Reihen ebenso diskret wie effektiv nach dem Maulwurf zu suchen, wie das in jedem zweiten John-le-Carré-Roman der Fall ist, haut er auf die Pauke und stellt Anzeige gegen Unbekannt, weil normale Beihilfehandlungen, also das Engegennehmen, Auswerten und Veröffentlichen von sogenannten Dienstgeheimnissen durch Journalisten erst einmal strafffrei sind. Doch um ganz sicherzugehen, dass auch die Journalisten einen abbekommen, hat er auch noch ein Gutachten aus dem Hause beigefügt, nachdem es sich bei den Informationen um Staatsgeheimnisse handelt. Und bei Landesverrat § 94 StGB sind auch jene zu verfolgen, die als Journalisten dem Staat Schaden zufügen. Jetzt ist der Generalbundesanwalt dran, ob er will oder nicht.
Akt 4
Sowohl im Innen- wie im Justizministerium hat man schon frühzeitig Kenntnis von der tickenden Zeitbombe, aber alle gehen vorsorglich in Deckung. Die Bombe ist vor Harald Ranges Fuß gelandet. Und dort soll sie wohl auch bleiben. Angeblich will Justizminister Heiko Maas Range gewarnt haben, doch wann und wie bleibt er der Öffentlichkeit schuldig. Ein besonderes Kunststück vollbringt der Innenminister, indem er es schafft sowohl für als auch gegen die Anzeige zu sein, je nachdem, welchen Relativsatz er anfügt.
Akt 5
Um Range ist es jetzt einsam geworden: Er hat eine Anzeige gegen Unbekannt und eine versteckte Anzeige gegen die Jornalisten, untermauert durch ein Gutachten, dass es sich bei der Veröffentlichung um Landesverrat handele. Eigentlich ein ausreichender Anfangsverdacht, um wenigstens ermitteln zu können. Er zögert und bestellt ein zweites Gutachten, das wohl auch zum gleichen Ergebnis kommt, was keiner so richtig bestätigen kann, weil der Gutachter erst einmal urlaubstechnisch auf Tauchstation gegangen ist. Das Justizministerium merkt, dass die Bombe wieder ein wenig in ihre Richtung rollt, also beeilen Sie sich, auf die Absage des Zweitgutachtens zu dringen, um so die Zündschnur auszutreten.
Akt 6
Jetzt macht Range einen Fehler. Er sagt das externe Gutachten auf Druck des Justizministeriums ab, obwohl man offensichtlich weiß, dass es zum gleichen Ergebnis kommt wie das interne Gutachten: Landesverrat. Damit fehlt ihm ein wichtiges Argument. Trotzdem eröffnet er jetzt bei ausreichendem Anfangsverdacht das Ermittlungsverfahren, was juristisch vollkommen vertretbar ist. Im Gegenteil: Täte er es nicht, würde er sich dem Vorwurf der Rechtsbeugung (§339 StGB) aussetzen. Eine Zwickmühle. Danach ist alles andere nur noch eine Frage der Zeit. Die geballte Pressemacht nebst den üblichen Empörungsfanatikern aus Linke, SPD und Grüne fallen über Range her. Justizminister Heiko Maas muss nur noch den Bauern vom Spielfeld schnipsen!