Morgen, GEMA, wird`s was geben

Lion with headphonesWenn der 5jährige Benjamin mit seiner Kita zum Laternenbummel ins vorweihnachtliche Berlin ausrückt, um ein kräftiges „Rabimmel, Rabammel, Rabumm“ erklingen zu lassen, weiß er nicht, dass wenn Mammi Lied- und Notenkopien zum mitsingen erhält, nicht nur die Laternen sondern vor allem die „Augen“ der GEMA leuchten. 55 Euro und 7 Prozent Mehrwertsteuer zahlt ein Kindergarten für 500 Kopien im Jahr.

Es gibt wohl kaum eine Gesellschaft, die nach der GEZ verhasster ist als die GEMA. Kurz nach dem Krieg hervorgegangen aus der nationalsozialistischen, von Juden bereinigten STAGMA nimmt sie die Verwertung „musikalischer Aufführungs- und mechanischer Vervielfältigungsrechte“ für die ihr angeschlossenen Urheber wahr und hat inzwischen durch zahllose Verträge mit in- und ausländischen Verwertungsgesellschaften ein geradezu monströses Monopol geschaffen, gegen das in seiner nahezu lückenlosen Abdeckung große Monopole aus der Stahl- und Energiebranche wie Waisenknaben aussehen. Das Kartellamt ist machtlos. Selbst große Weltkonzerne wie Sony, Google und Amazon fürchten inzwischen die Macht des Verwertungs-Riesen aus Deutschland!

So vergeht kaum eine Woche, in der nicht irgendeine weitere Episode aus der ohnehin an Absurditäten nicht gerade armen GEMA-Geschichte bekannt wird: Mal ist es eine türkische Hochzeit, auf die sich ein GEMA-Kontrolleur geschlichen hat, um auf diese Weise den öffentlichen Charakter der Veranstaltung zu beweisen, mal ist es ein Singkränzchen dementer Seniorinnen, die Post von der GEMA bekamen, weil sie ihre Musikfolgen nicht zur Genehmigung eingereicht hatten. Und vollkommen undurchschaubar wird es, wenn der Tabellendschungel der GEMA mit pauschalierten Flächenberechnungen, Prozentanteilen von Einnahmen und sogar Lautstärkemessungen zur Anwendung kommt. Da werden plötzlich Flüsterkneipen zur Eventgastronomie hochgejazzt – nur weil, wie etwa in der Nürnberger „Blume aus Hawaii“, der Kontrolleur 95 Dezibel gemessen haben will. Das entspricht einem Drucklufthammer in ein Meter Entfernung. Und kostet laut GEMA-Tabelle mehr als das Dreifache der vorherigen Gebühren.

„Dreh Dich nicht um, der GEMA-Kommissar geht um!“, heißt es mittlerweile in Kneipen zwischen Flensburg und Rosenheim. Kritik wie vom Gastronomieverband DEHOGA bügeln GEMA-Obere wie der ehemalige Rattles-Sänger und stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Frank Dostal als „Bullshit“ ab: „ Wir sagen, was wir wollen, genauso wie es Lokführer tun. Werden die dann mit Scheiße beschmissen?“ Nein! Vielleicht auch, weil deren Wortwahl nicht ganz so fäkal ist wie die aus dem Hause GEMA.

Durch ihre harte und für den Laien vollkommen undurchsichtige Preispolitik hat die GEMA den entgegengesetzten Effekt erreicht: Statt möglichst viele Veranstalter zu GEMA-Zahlern zu machen, hat sie das musikalische Leben in Deutschland nahezu ausgetrocknet. Während große Veranstalter, Diskotheken, Rundfunksender, Kirchen und Schulen die Gebühren über Rahmenverträge aus der Portokasse zahlen, sind die zahllosen Kulturinitiativen auf kommunaler Ebene oft auf Spenden und ehrenamtliche Tätigkeiten angewiesen. Geld und Zeit für die GEMA hat da niemand übrig. Lieber verzichten Weihnachtsmärkte und Dorffeste, Scheunenparties und Wohltätigkeitsbasare auf musikalische Untermalung, als sich mit den GEMA-Kontrolleuren anzulegen. Leidtragende sind die kleinen Musiker.

Dabei haben die meisten Veranstalter nichts gegen Zahlungen an die Urheber der Musik, nur ist für viele nicht nachvollziehbar, warum bei einem Weihnachtsmarkt die Gesamtfläche zur Berechnung herangezogen wird und nicht der Hörbereich um eine Bühne. Selbst die renommierte Großveranstaltung Fête de la Musique mit über 1000 Bühnen in 50 deutschen Städten, auf denen ohne Eintritt und honorarfrei Musik angeboten wird, ist in ihrer Existenz bedroht, weil – so der Vorwurf der Organisatoren – sie von der GEMA behandelt werden wie ein kommerzieller Konzertveranstalter.

Längst gehen nicht nur die GEMA-Nutzer auf die Barrikaden, auch die Mitglieder sind über das undurchsichtige Abrechnungssystem, das vor allem die großen Stars zu begünstigen scheint, sauer. Der Sprecher des Rock & Pop-Musiker-Verbands (DRMV), Ole Seelenmeyer, kritisiert, dass ein neues Abrechnungsverfahren in einer Nacht- und Nebelaktion ohne Mitgliederentscheid vom Vorstand durchgesetzt wurde, von dem hauptsächlich „dessen Mitglieder, so auch dessen damaliger Vorsitzender Otto Krause“ profitieren. „Diesem wirft er Ausbeutung und persönliche Bereicherung vor, da er mitunter das 100fache der für die Aufführung seiner alten Schlager eingenommenen Lizenzgebühren kassiere, während Rockmusiker nur 10 % der eingezahlten Lizenzgebühren zurückerhielten.“ (Quelle: Wikipedia)

Die Independent-Musikerin Barbara Clear machte sogar die Probe auf’s Exempel. Die Sängerin, die als Veranstalterin ihrer eigenen GEMA-pflichtigen Werke auftritt, behauptetweit mehr an Veranstalter-Gebühren für ihre Songs gezahlt zu haben, als sie als Urheberin aus dem Topf zurück erhielt. Wo ist das Geld? In den Taschen alter Schlager-Funktionäre?

Dass sich die GEMA dieses Verhalten leisten kann, liegt vor allem an ihrer beherrschenden Stellung auf dem Musikmarkt, die sogar dazu geführt hat, dass ein eherner Rechtsgrundsatz in Deutschland umgekehrt wurde: jede Partei trägt die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der ihr günstigen Rechtsnorm. Der BGH hat schon mehrfach klargestellt, dass angesichts der Tatsache, dass die GEMA durch ihre Gegenseitigkeitsverträge mit in- und ausländischen Gesellschaften einen Ausschließlichkeitsanspruch für Tanz- und Unterhaltungsmusik erworben habe, es dem Nutzer zuzumuten sei, zu beweisen, dass er keine Musik aus dem GEMA Repertoire verwende. Zunächst wird deshalb erst einmal vermutet, es handele sich um Tanz- und Unterhaltungsmusik deren Rechte von der GEMA wahrgenommen werden.

Diese sogenannte GEMA Vermutung kollidiert eigentlich mit § 13b Abs. 1 aus dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG), in dem es heißt: „Veranstalter von öffentlichen Wiedergaben urheberrechtlich geschützter Werke haben vor der Veranstaltung die Einwilligung der Verwertungsgesellschaft einzuholen, welche die Nutzungsrechte an diesen Werken wahrnimmt.“ Nun könnte man auf die Idee kommen, dass die Pflicht zur Einholung der Einwilligung bei GEMA-freier Musik entfällt, doch die GEMA Vermutung führt dazu, dass bei jeder Aufführung von Musik aus dem Tanz- und Unterhaltungsbereich davon auszugehen ist, es handele sich um Musik aus dem GEMA Repertoire. Die Wiedergabe muss deshalb generell bei der GEMA angezeigt werden. Ob die Nutzungsrechte von der GEMA wahrgenommen werden oder nicht, spielt keine Rolle.

Die Anzeigepflicht zieht dann die Programmpflicht nach sich. Hierbei muss die GEMA nach der Veranstaltung vom Veranstalter über die wiedergegebene Musikfolge informiert werden. Verletzt der Veranstalter eine seiner Pflichten, verlangt die GEMA bei den sog. kleinen Musikrechten Schadensersatz mit einem 100%igen Aufschlag auf den eigentlichen Tarif. Sie beruft sich dabei auf § 97 Urheberrechtsgesetz (UrhG), wonach dem Urheber bei Verletzung Schadenersatz zusteht. Dieser Kontrollzuschlag wird von der GEMA für den zu leistenden Kontrollaufwand gefordert und ist von den Richtern abgesegnet. Er sei zum Schutz des geistigen Eigentums, welches besonders leicht verletzt werden könne, notwendig.

In der Praxis hat dies zu einer großen Rechtsunsicherheit geführt. Kaum ein Veranstalter, der noch weiß, wann er was wie zu tun hat, um sich GEMA-getreu zu verhalten. Die GEMA nutzt dieses Chaos aus und verschickt Rechnungen mit Kontrollzuschlag im großen Stil, sobald sie einen Verstoß wittert – und verhält sich dabei nicht viel anders als die berüchtigten Abmahnvereine. Im Zweifel zahlt der Veranstalter, auch wenn es keine Rechtsgrundlage für die Forderung gibt.

Spielt ein Veranstalter ausschließlich klassische Musik aus Originalkompositionen, bei denen die Komponisten länger als 70 Jahre tot sind, kann er die Rechnungen beispielsweise getrost in den Papierkorb werfen. Da es sich hier eindeutig nicht um Tanz- und Unterhaltungsmusik, sondern um ernste Musik handelt, entfällt die sogenannte GEMA-Vermutung und es muss vor der Aufführung auch um keine Genehmigung gebeten werden. Dasselbe gilt für alte unbearbeitete Kinder-, Volks- und Weihnachtslieder, die als Volkseigentum ebenfalls nicht zum GEMA-Repertoire gehören.

Zum Jahresanfang hat die GEMA angekündigt, die Aufnahmegebühr für Urheber drastisch anzuheben, um satte 76 %. Sie begründet dies damit, „ihren Mitgliedern in einem zunehmend digitalen und komplexer werdenden Umfeld auch weiterhin qualitativ hochwertige Leistungen anzubieten.“ Im Klartext heißt das wohl so viel wie: Nach dem die emsigen GEMA-Kontrolleure jedes Wochenblatt, jede noch so winzige Veranstaltungsspalte in einem Programmblättchen nach verdächtigen Konzerten durchforstet haben, werden sie sich im nächsten Jahr wohl vor allem das Internet vornehmen. Wehe dem, der da als Musiker seine eigene Musik zum kostenlosen Download anbietet. Denn selbstverständlich muss er auch hier erst einmal die GEMA um Erlaubnis fragen und gegebenenfalls Gebühren zahlen, sofern er selbst einen Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA geschlossen hat. Denn, was viele nicht wissen, die Urheber schließen mit der GEMA in der Regel einen Exklusivvertrag ab.

In einem Land, in dem das Kartellamt mit Argusaugen darüber wacht, dass sich keine marktbeherrschenden Zusammenschlüsse bilden, hat sich fast unbemerkt ein mächtiges Monopol gebildet, das inzwischen so stark ist, dass es ein eigenes Recht erschaffen hat und auch das Kulturleben maßgeblich beeinflusst. Deutschland ist vielleicht noch das Land der Dichter und Denker. Das Land der Musiker ist es seit der GEMA nicht mehr!

6 Gedanken zu “Morgen, GEMA, wird`s was geben

  1. Da hat aber einer ganz tendenziös recherchiert und alles unter den Tisch fallen lassen, was nicht in’s Bild passt.
    Der ach so eherne Grundsatz der Beweislast ist im deutschen Zivilrecht in einigen Fällen umgekehrt – nämlich da, wo man anhand des Verlaufs eines Vorgangs und des ersten Anscheins davon ausgehen kann, dass es für eine Partei leichter sein muss, nicht das Gegenteil zu beweisen. So z.B. beim Auffahrunfall: wer hinten drauf fährt trägt die Beweislast, dass es nicht seine Schuld war, er z.B. nicht zu dicht aufgefahren war.

    Die GEMA ist ein Verein, in dem sich Komponisten, Textdichter und Verleger zusammengeschlossen haben. Sie macht keinen Gewinn, sondern nimmt treuhänderisch die Rechte der Mitglieder wahr. Sie ermöglicht aber auch, jedem, ein geschütztes Werk zu nutzen, ohne dabei erst den großen Aufwand treiben zu müssen, den Berechtigten ausfindig zu machen und um Erlaubnis zu fragen.

    Was wäre das für ein Damoklesschwert für Wirte, wenn jeder Musikverlag seine eigenen Kontrolleure schicken würde, seine eigene Rechnung schreiben würde und Prozesskosten verursachen würde, wenn ein Wirt mal was falsches laufen gelassen hat, das er vorher nicht lizensiert hatte?

    Was wäre das für eine Welt, in der man nicht für eine kommerzielle Party eine Coverband buchen könnte, weil die den Aufwand ein solches Repertoire zu lizensieren gar nicht stemmen könnte – man müsste sich den Mist mittelmäßiger Joe Satriani Fans anhören, die selbst keine guten Hooklines komponieren können und das Lotteriespiel, dass da mal ein verborgener Diamant zu Tage träte, wird auch kaum gewonnen. Zumindest für das heutzutage abgestumpfte Publikum, dass in Kneipen geht, die Musik mit 95 dB abspielen, wird das uninteressant.

    Ach und Läden wie Youtube wären schon längst von Verlagen dicht gemacht worden, wenn nicht die Verwertung durch die Verwertungsgesellschaften den Vorrang hätte. So zahlt Youtube hier zwar nicht an die GEMA, aber weil sie es könnten und eines Tages auch wieder tun werden, halten alle erstmal die Füße still. In England, wo sich die PRS über den Tisch hat ziehen lassen, läuft es ja so.

    Es gab übrigens vor der STAGMA schon mal eine GEMA. Dass nach dem Krieg nichts anderes mehr da war, aus dem man hätte hervor gehen können, ist Schuld der Nazis, nicht der GEMA!

    Ach und noch das mit dem Monopol: Erklärt das mal einer Gewerkschaft!
    Und macht Euch mal Gedanken, ob es wirklich so schick ist, auf der Seite der Ausbeuter zu stehen.

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    • Was soll das für ein Damoklesschwert sein? Wenn jede Verwertungsgesellschaft auf eigene Rechnung arbeiten würde, wie das übrigens in vielen Ländern der Fall ist, gäbe es auch keine Umkehr der Beweislast. Sie müsste in der Tat selber recherchieren und den Nachweis über den Uerheberrechtsverstoß führen. Ein Damoklesschwert wohl eher für die Verwerter, nicht für die Aufführenden. Die Richter haben hier zu Gunsten der mächtigen GEMA, weil sie quasi einen Monopolanspruch hat, diese Beweislast umgedreht und anstatt damit verantwortungsvoll umzugehen, hat sich der GEMA-Vorstand (nicht unbedingt seine MItglieder) entschieden, dieses Rechtsinstitut als reines Verdachtsinstrument auch bei den Veranstaltern anzuwenden, auf die die GEMA-Vermutung nicht zutrifft – etwa bei reinen Klassik Konzerten. Wir haben hier Fälle dokumentiert, wo Veranstalter gleich eine Rechnung erhielten mit Kontrollzuschlag wegen angeblichen Schandensersatzanspruches laut § 97 UrhG, obwohl die Anspruchvoraussetzung fehlte, weil keine U-Musik gespielt wurde und die Komponisten länger als 70 Jahre tot sind. Man hätte auch einfach ein Auskunft einholen können. Aber stattdessen holt man das goße Geschütz heraus und vertraut darauf, dass der eingeschüchterte Veranstalter zahlt, weil Rechtslage und Regularien für ihn nicht nachvollziehbar sind. Und wenn das kritisiert wird, steht man auf der „Seite der Ausbeuter“. Aha! Wir sind nicht der Meinung, dass den Urhebern keine angemessene Vergütung zusteht, aber auch dort kassieren zu wollen, wo keine Ansprüche bestehen, bezeichnen wir als Missbrauch. Da fragt man sich ernsthaft, wer die Ausbeuter sind.

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    • Die GEMA Vermutung kann eben nicht mit dem Anscheinsbeweis verglichen werden. Der Anscheinsbeweis erlaubt es, bei typischen Geschehensabläufen auf Grund allgemeiner Erfahrungssätze auf einen ursächlichen Zusammenhang oder ein schuldhaftes Verhalten zu schließen, ohne dass im konkreten Fall die Ursachen bzw. das Verschulden festgestellt sind. Um einen Anscheinsbeweis zu erschüttern, reicht es schon darzulegen, dass kein typischer Geschehensablauf vorliegt. Das reicht bei der GEMA Vermutung nicht! Hier muss der Nutzer substantiiert darlegen, dass er keine der GEMA übertragenen Rechte verletzt hat.

      Ausdrücklich wurde in dem Artikel auch erwähnt, dass die meisten Veranstalter nichts gegen Zahlungen an die Urheber der Musik haben. Es geht um Transparenz! Das kann und darf nicht zu viel verlangt sein. Auch drohende Briefe, etwa gegenüber Mini-Veranstaltern klassischer Musik, deren Inhalt durch stetigen Verweis auf die GEMA Vermutung verschleiert wird, sind nicht angebracht. Die GEMA ist weder an einer Aufklärung über die ihr günstige Vermutung noch an genereller Transparenz interessiert.

      Einen Vergleich mit Gewerkschaften zu ziehen, geht völlig fehl. Die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bzw. den einzelnen Arbeitgebern, basieren nicht auf Vermutungen. Da geht es auch nicht um potentielle Leistungen. Hier sollte jetzt nicht der Rückschluss gezogen werden, man sei den Gewerkschaften gegenüber ausschließlich positiv gesinnt. Genauso wenig, wie sich der Autor nach obigem Artikel grundsätzlich gegen die GEMA als Verwertungsgesellschaft positionieren muss. Auch das Vorgehen von Inkassogesellschaften ist im Falle berechtigter Forderungen völlig legitim.

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  2. „Hier muss der Nutzer substantiiert darlegen, dass er keine der GEMA übertragenen Rechte verletzt hat.“

    Was nun auch nicht so schwer: Er muß eine Liste der gespielten Titel einreichen, also genau das, was jeder andere Veranstalter auch einreichen muß.

    Und die Leute, die hier so auf die GEMA Vermutung schimpfen, verstehen offenbar gar nicht den Vorteil: Die Veranstalter zahlen einmal an die GEMA und sind von allen Ansprüchen anderer Urheber befreit.

    Denn daß Titel, die nicht aus dem GEMA-Repertoire stammen, gemeinfrei sind oder unter Creative-Common-Lizenz stehen, ist ein frommer Wunsch, aber nicht Realität. Nur unter dem Gesichtspunkt, daß die Veranstalter zwar oft illegal handeln, aber nur selten erwischt werden, ist die GEMA-Vermutung ein Nachteil für sie. Wollen wir wirklich auf dieser Basis diskutieren?

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    • Es geht nicht um die Frage, ob Verwertungsgesellschaften durch Gegenseitigkeitsverträge für den Nutzer komfortabler sind oder nicht. Auch nicht darum, dass vom Grundsatz her der Anspruch unberechtigt sei. Es geht um die Frage, ob hier durch die GEMA geltendes Recht missbräuchlich umgesetzt wird. Und etwa Veranstalter von Klassikkonzerten unter „Generalverdacht gestellt werden, illegal zu handeln, wie Sie es ja auch unterstellen. Dies ist eindeutig der Fall, wenn etwa durch den Bezirkschef Lorenz Schmid gegenüber Veranstaltern behauptet wird, dass bei jeder (!) Aufführung von Musikwerken laut 13b UrhWahrnG eine Einwilligung „vor Stattfinden“ einzuholen ist. Dies steht schon mal so nicht im Gesetz. Und die höchstrichterlich bestätigte Beweislastumkehr durch die GEMA-Vermutung erstreckt sich nur auf das GEMA-Repertoire, sprich „die „Tanz- und Unterhaltungsmusik“. Alte Musik ist davon nicht betroffen. DER GEMA-Trick beruht offensichtlich darin, die Veranstalter durch Verdachts-Rechnungen und Briefe mit Strafandrohung (uns liegen solche Briefe vor) so weit einzuschüchtern, dass Sie anmelden und hinterher – was übrigens auch für KITA-Erzieher einen enormen vom Steuerzahler zu bezahlenden Zusatzaufwand bedeutet – die Musikfolge mit Werk, Dauer, Komponist und Verlag benennen, ehen sie dann einen Rahmenvertrag abschließen, obwohl sie möglicherweise gar nicht bezahen müssten. Wir sind gerne bereit, mit der GEMA einen Musterprozess über diese Frage zu führen – in der Erwartung, dass durch fortgesetzten Missbrauch geltenden Rechts die GEMA-Vermutung möglicherweise ganz gekippt wird, was sich die GEMA selber zuzuschreiben hat. An dem Anlass wird noch gearbeitet.

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  3. „Es geht um die Frage, ob hier durch die GEMA geltendes Recht missbräuchlich umgesetzt wird. Und etwa Veranstalter von Klassikkonzerten unter “Generalverdacht gestellt werden, illegal zu handeln, wie Sie es ja auch unterstellen. Dies ist eindeutig der Fall, wenn etwa durch den Bezirkschef Lorenz Schmid gegenüber Veranstaltern behauptet wird, dass bei jeder (!) Aufführung von Musikwerken laut 13b UrhWahrnG eine Einwilligung “vor Stattfinden” einzuholen ist. Dies steht schon mal so nicht im Gesetz. “

    Ähm wie nun? Genau das steht doch in dem Gesetz. Und die GEMA besteht ja nicht mal darauf.

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